Recht: Wegen Streik der Bahn zu spät am Flughafen

Passagiere haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie aufgrund der Bahnstreiks ihren Flieger verpassen. Dies gab Birgit Zandke-Schaffhäuser von der Schlichtungsstelle Mobilität in Berlin bekannt, berichtet die LVZ online.

Fluggäste sind rechtlich gesehen selbst für das pünktliche Erscheinen am Flughafenschalter zuständig. Auch wenn sie vom Reiseveranschalter ein Zugticket zur Buchung erhalten haben. Genauso sieht es mit gebuchten Zimmern aus, die wegen einer Verspätung durch das Verpassen eines Fliegers nicht in Anspruch genommen werden können.

Seit dieser Woche haben die Lokführer in Deutschland einen gerwerkschaftlich organisierten Streik, am Mittwoch, 8. August, soll es im Nah- und Fernverkehr vermehrt zu Ausfällen und Verspätungen kommen.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Schlichtungsstelle Mobilität: www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org.

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