Urteil: Airlines müssen Flughafengebühren extra ausweisen

Fluggesellschaften müssen die im Ticketpreis enthaltene Flughafengebühr separat ausweisen. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Air Berlin entschieden.

Nach aktueller Rechtslage muss eine Fluggesellschaft personengebundene Steuern und Gebühren erstatten, wenn Kunden ihren Flug nicht antreten und diese Kosten deshalb entfallen. Die Airline hatte die Flughafengebühren zwar in den Gesamtpreis für den Flug eingerechnet. Ihre Höhe war aber nicht erkennbar, weil sie teils im Nettoflugpreis, teils unter „Steuern und Gebühren“ eingerechnet war. Die Richter befanden, dass die Fluggesellschaft damit gegen eine geltende EU-Verordnung verstieß, die bestimmt, dass Flugpreise für Verbraucher stets einschließlich aller obligatorischen Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte anzugeben sind. Steuern, Flughafengebühren und sonstige Kosten sind jeweils extra auszuweisen. Sie dürfen nach dem Urteil des Landgerichts Berlin nicht unter anderen Posten zusammengefasst werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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