Reisen online buchen: Neue EU-Richtline stärkt Rechte

Durch eine verabschiedete Richtlinie des Europäischen Parlaments (Statement/15/5932) gilt künftig ein verbesserter angepasster Schutz für Pauschalreisende.

Pauschalreisende können sich demnach bald auf einheitlichere europäische Regeln verlassen – egal, ob sie ihren Urlaub im Reisebüro buchen oder im Internet selbst aus Flug-, Hotel- oder Mietwagenbuchungen zusammenstellen und online für einen Gesamtpreis oder durch miteinander verlinkte Webseiten erwerben. Zudem sollen Urlauber verbesserte Rücktrittsrechte bekommen und müssen vorab gut verständlich darüber informiert werden, wer im Problemfall letztendlich die Verantwortung trägt.

Die neuen Vorschriften für Pauschalreisen beziehen sich auf zwei Arten von Verträgen: Auf Paketangebote (vom Veranstalter vorab oder nach den Vorgaben des Kunden zusammengestellt) und auf eine neue Art und Weise, eine Reise zu buchen, sogenannte „verbundene Reiseleistungen“, bei denen ein Kunde, der beispielsweise einen Flug gebucht hat, gezielt über einen Internet-Link zu zusätzlichen Reiseleistungen geführt wird.

Bei jenen „Click-Through“-Verkäufen, bei denen der Name des Reisenden, Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse von dem Unternehmer, mit dem der erste Vertrag geschlossen wurde, an einen oder mehrere andere Unternehmer übermittelt werden und ein Vertrag mit Letztgenanntem/n spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reiseleistung abgeschlossen wird, als Pauschalreisen gelten.

Bevor Urlauber durch ein Vertragsangebot gebunden sind, müssen die Reiseveranstalter und -vermittler sie klar und deutlich darüber informieren, dass sie eine Pauschalreise erwerben, welche Rechte sie haben und wer im Problemfall letztendlich die Verantwortung trägt, so der Text.

Die Abgeordneten haben den Reiseveranstaltern als Pflicht auferlegt, den Reisenden die ungefähre Zeit der Abreise und Rückreise mitzuteilen, sowie den Gesamtpreis der Pauschalreise einschließlich Steuern und gegebenenfalls aller zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten oder, wenn sich diese Kosten nicht vor Abschluss des Vertrags bestimmen lassen, die Angabe der Art von Mehrkosten, für die der Reisende unter Umständen noch aufkommen muss.

Reiserücktritt bei Preiserhöhung
Die Reisenden haben nun ebenfalls das Recht, eine Pauschalreise zu kündigen und die Kosten erstattet zu bekommen, wenn der Reiseveranstalter eine Preiserhöhung um mehr als 8 % des Gesamtpreises vorschlägt (die EU-Kommission hatte 10% vorgeschlagen), oder wenn „unvermeidbare“, außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder Terroranschläge eine sichere Reise an das im Pauschalreisevertrag vereinbarte Reiseziel unmöglich machen. Das Europäische Parlament im Internet: http://www.europarl.europa.eu