Fluggastrechte: Wie man seine Entschädigung bekommt

Ferien sollten die schönste Zeit des Jahres sein. Ärgerlich nur, wenn der Flug Verspätung hatte oder das Gepäck verloren ging. Das einzig Gute: Oft hat man Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Wann das der Fall ist und wie man sich beschwert, erklärt eine neue Broschüre des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland.Fluggastrechte: Clever reisen!Worauf genau hat man Anspruch, wenn der Flug verspätet ist, gestrichen wird oder es Probleme mit dem Gepäck gibt? Aber wann handelt es sich um außergewöhnliche Umstände? Die klassische Juristenantwort: Das kommt ganz darauf an.

Wird ein Flug zum Beispiel auf den nächsten Tag verschoben, steht einem üblicherweise eine Hotelübernachtung zu. Und landet man erheblich später, hat man Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Die kann je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro liegen, wenn die Verspätung nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand wie z. B. Streik der Fluglotsen zurückzuführen ist. Auch bei gestrichenen Flügen können Reisende üblicherweise eine Entschädigung verlangen. Und falls der Koffer verloren geht oder beschädigt wird, muss die Airline den Schaden ersetzen.

Um seine Entschädigung zu erhalten, muss man sich allerdings bei der Fluggesellschaft beschweren. Wie das genau geschieht und was zu tun ist, wenn die Airline nicht reagiert, steht in der neuen Broschüre: „Fluggastrechte: Clever Reisen!“ des EVZ Deutschland. Sitzen Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter in einem anderen EU-Land, Norwegen oder Island, hilft das EVZ Deutschland kostenlos weiter.

Broschüre hier kostenlos downloaden