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EU: Schwarze Liste aktualisiert

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Die Europäische Kommission hat heute die Liste der Luftfahrtunternehmen aktualisiert, denen der Betrieb in der Europäischen Union untersagt ist. Für eine Fluggesellschaft aus Ghana gilt nunmehr ein vollständiges Flugverbot und für eine weitere Gesellschaft dieses Landes wurden Betriebsbeschränkungen verhängt.


Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission und für Mobilität und Verkehr zuständig, sagte dazu: „Bei der Flugsicherheit können wir uns keine Kompromisse erlauben. Wenn wir Beweise dafür haben, dass der Flugbetrieb von Fluggesellschaften nicht sicher ist, oder wenn die Aufsichtsbehörden ihrer Verpflichtung zur Durchsetzung von Sicherheitsnormen nicht nachkommen, müssen wir eingreifen, um Sicherheitsrisiken auszuschalten.“

Die neue Liste ersetzt die vorangegangene und kann ab sofort auf der Internetseite der Kommission abgerufen werden: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/

Die Aktualisierung erfolgt nach besonderen Maßnahmen zweier Mitgliedstaaten, die den betreffenden Luftfahrtunternehmen den Betrieb in ihrem Hoheitsgebiet untersagt haben. Mit dieser Aktualisierung wird Meridian Airways aus Ghana in die Liste der Luftfahrtunternehmen mit Flugverbot aufgenommen, nachdem eine Reihe sehr negativer Inspektionsergebnisse vorliegt, die nicht nur deren Luftfahrzeuge, sondern auch von dem Luftfahrtunternehmen in der EU genutzte Einrichtungen betreffen.

Bei einer weiteren Fluggesellschaft aus Ghana, Airlift International, wurde bei Inspektionen eines Mitgliedstaats festgestellt, dass der Sicherheitsstandard weit unter dem durch internationale Normen vorgeschriebenen Niveau lag. Der Flugsicherheitsausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, Beschränkungen für den Flugbetrieb von Airlift International zu verhängen, so dass das Unternehmen das inspizierte Flugzeug sowie zwei weitere, derzeit abgestellte Flugzeuge nicht in der EU einsetzen darf. Der Fluggesellschaft verbleibt damit noch ein Flugzeug, das für Flüge in die EU genutzt werden kann.

Die Kommission wird das Sicherheitsniveau der Fluggesellschaft überwachen und ihre Konsultationen mit der Zivilluftfahrtbehörde Ghanas intensivieren, um die erkannten Sicherheitsprobleme dauerhaft zu lösen. Die Kommission wird den Fall der beiden Fluggesellschaften bei der nächsten Sitzung des Flugsicherheitsausschusses überprüfen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich fünf individuelle Luftfahrtunternehmen auf der EU-Liste, denen der Flugbetrieb in der EU vollständig untersagt ist. Dabei handelt es sich um Gesellschaften aus Afghanistan (Ariana Afghan Airlines), Surinam (Blue Wing Airlines), Ghana (Meridian Airways), Kambodscha (Siem Reap Airways International) und Ruanda (Silverback Cargo Freighters).

Außerdem sind sämtliche Fluggesellschaften aus 17 Ländern, insgesamt 278 Unternehmen, mit einem Flugverbot belegt: Angola, Äquatorialguinea, Benin, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Gabun (ausgenommen drei Luftfahrtunternehmen, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (mit Ausnahme von sechs Luftfahrtunternehmen, für die sämtliche Beschränkungen aufgehoben wurden), Kasachstan (ausgenommen ein Luftfahrtunternehmen, für das Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisische Republik, Liberia, Philippinen, Republik Kongo, Sambia, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan und Swasiland.

Der Flugbetrieb von zehn Fluggesellschaften unterliegt Beschränkungen und Auflagen: Kasachstan (Air Astana), Demokratische Volksrepublik Korea (Air Koryo), Ghana (Airlift International), Komoren (Air Service Comores), Gabun (Gabon Airlines, Afrijet und SN2AG), Iran (Iran Air), Angola (TAAG Angola Airlines) und Ukraine (Ukrainian Mediterranean Airlines). (EU, zwi)





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