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Reiserecht: Kein kostenloser Rücktritt bei bekannter Erkrankung

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Leiden Kunden bereits bei der Buchung ihrer Reise an einer Krankheit, berechtigt ein erneuter Krankheitsschub der bekannten Erkrankung trotz Reiserücktrittsversicherung nicht zum kostenlosen Rücktritt von der Reise.


Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Münster hervor (Az.: 15 S 19/09). Geklagt hatte ein Kunde, der an einer psychischen Erkrankung litt und seine gebuchte Reise aufgrund eines akuten Krankheitsschubs stornieren musste. Er wollte die Stornogebühren nicht bezahlen. Das Landgericht Münster wies die Klage jedoch ab und vertrat die Ansicht der Versicherung.

Diese hatte die Übernahme der Stornogebühren abgelehnt, weil es sich um eine bereits bei der Buchung der Reise bekannte Erkrankung gehandelt habe und der erneute Krankheitsschub deshalb die kostenlose Stornierung der Reise nicht rechtfertige. In solchen Fällen erfolge die Buchung einer Reise auf eigenes Risiko des Reisenden. (TIP)

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