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Airlines müssen bei Ticketpreisen immer Endpreis angeben

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Die Fluggesellschaften Ryanair und Air Berlin dürfen laut einem Urteil des Berliner Kammergerichts im Internet nicht mehr Werbung mit irreführenden Flugpreisen betreiben, dies berichtet Travel One.

 

Bei den Ryanair-Flugpreisen muss nun auch die Bearbeitungsgebühr für die Ticketzahlung sofort im Flugpreis eingerechnet sein und nicht erst im dritten Buchungsschritt. Die Air Berlin-Endpreise müssen immer inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen genannt werden. Für den Kunden müsse immer der korrekte Endpreis ersichtlich sein, und zwar nicht nur irgendwann während der Buchung. 

 

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