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	<title>Flugverspätung | discountflieger.de - der große Billigflieger-Flugpreisvergleich. Billigflüge und Billigflieger - die besten Flugpreise</title>
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		<title>Lufthansa-Streiks im Juli: Diese Rechte habt ihr bei Flugausfall oder Flugverspätung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Jun 2019 13:42:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[NEWS Airlines]]></category>
		<category><![CDATA[Flugausfall]]></category>
		<category><![CDATA[Fluggastrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Flugverspätung]]></category>
		<category><![CDATA[Lufthansa]]></category>
		<category><![CDATA[Streik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Tarifstreit zwischen der Flugbegleitergewerkschaft Ufo und der Lufthansa spitzt sich zu, weshalb es mitten in den Sommerferien zu Streiks kommen könnte. Was betroffene Passagiere nun beachten müssen, erklärt Laura Kauczynski. Sie ist Expertin für Fluggastrechte des Fluggasthelfer-Portals AirHelp: “Die Flugbegleiter der Lufthansa sowie ihrer Tochtergesellschaften Eurowings und Germanwings werden zeitnah über mögliche Streiks im [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Tarifstreit zwischen der Flugbegleitergewerkschaft Ufo und der Lufthansa spitzt sich zu, weshalb es mitten in den Sommerferien zu Streiks kommen könnte. Was betroffene Passagiere nun beachten müssen, erklärt Laura Kauczynski. Sie ist Expertin für Fluggastrechte des Fluggasthelfer-Portals AirHelp:<span id="more-12871"></span></p>
<p>“Die Flugbegleiter der Lufthansa sowie ihrer Tochtergesellschaften Eurowings und Germanwings werden zeitnah über mögliche Streiks im Juli abstimmen. Dadurch könnten zahlreiche Flüge in Deutschland ausfallen oder nur verspätet starten. Betroffene Passagiere sollten unbedingt die aktuelle Lage beobachten und regelmäßig den Status ihres Fluges überprüfen.</p>
<p>Reisende, deren Flüge gestrichen werden, haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person, sofern sie weniger als 14 Tage vor dem eigentlichen Abflugtermin über den Ausfall ihres Fluges informiert wurden. Gleiches gilt für Passagiere, deren Flüge ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen.</p>
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<p>Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszuzahlen.</p>
<p>Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, Passagieren den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Diese Versorgungsleistungen muss der Fluggast bei der Fluggesellschaft einfordern.</p>
<p><strong>Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere</strong><br />
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.</p>
<p>Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.</p>
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		<title>Ärger mit der Fluggesellschaft? Online Tool hilft Passagieren gratis</title>
		<link>https://www.discountflieger.de/2018/08/03/aerger-mit-der-fluggesellschaft-online-tool-hilft-passagieren-gratis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Aug 2018 09:47:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[NEWS Airlines]]></category>
		<category><![CDATA[Flugausfall]]></category>
		<category><![CDATA[Flugentschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[Flugrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Flugverspätung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Flug verspätet? Gepäck verloren? Ein neues Online-Tool hilft Urlaubern mit wenigen Klicks einen speziell auf ihren Fall zugeschnittenen Beschwerdebrief zu erstellen. Verspätet sich ein Flug um mehr als drei Stunden, steht Reisenden in der Regel eine Entschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt mindestens 250 Euro. Eine Entschädigung steht Reisenden auch [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Flug verspätet? Gepäck verloren? Ein neues Online-Tool hilft Urlaubern mit wenigen Klicks einen speziell auf ihren Fall zugeschnittenen Beschwerdebrief zu erstellen.<span id="more-12460"></span></p>
<p>Verspätet sich ein Flug um mehr als drei Stunden, steht Reisenden in der Regel eine Entschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt mindestens 250 Euro. Eine Entschädigung steht Reisenden auch bei Flugannullierung, Überbuchung sowie bei Gepäckproblemen zu.</p>
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<p>Wenn es darum geht, die Ansprüche bei der Airline einzufordern, stehen Passagiere jedoch häufig ratlos da und wissen nicht, wie sie vorgehen sollen. Tatsächlich stellen viele ausländische Fluggesellschaften Betroffenen kein Beschwerdeformular zur Verfügung, sondern nur ein Online-Kontaktformular, und das meist auf Englisch.</p>
<p>Das neue Selbsthilfe-Tool des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland hilft Reisenden, ihre Ansprüche schnell und ohne viel Aufwand einzufordern. Betroffene müssen nur den einzelnen Schritten folgen und bekommen anschließend den fertigen Beschwerdebrief zugesandt (wahlweise auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch).</p>
<p>Das Online-Tool bietet auch Beschwerdeschreiben, wenn es mit dem Fernbus oder ausländischen Bahnunternehmen zu Problemen kommt. Dazu gibt es nützliche Hinweise rund um die Buchung eines Mietwagens.</p>
<p>Kommen Reisende alleine nicht zu ihrem Recht, können sie sich kostenlos an das EVZ Deutschland wenden.</p>The post <a href="https://www.discountflieger.de/2018/08/03/aerger-mit-der-fluggesellschaft-online-tool-hilft-passagieren-gratis/">Ärger mit der Fluggesellschaft? Online Tool hilft Passagieren gratis</a> first appeared on <a href="https://www.discountflieger.de">discountflieger.de - der große Billigflieger-Flugpreisvergleich. Billigflüge und Billigflieger - die besten Flugpreise</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Bei Verspätung von Ersatzflügen: BGH Rechte von Flugzeug-Passagieren</title>
		<link>https://www.discountflieger.de/2017/10/11/bei-verspaetung-von-ersatzfluegen-bgh-rechte-von-flugzeug-passagieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Oct 2017 09:00:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[NEWS Airlines]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Ersatzflug]]></category>
		<category><![CDATA[Ersatzflüge]]></category>
		<category><![CDATA[Flugverspätung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Airlines müssen ihren Kunden grundsätzlich eine Entschädigung zahlen, wenn ein Flug gestrichen wurde. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, ist eine Ausgleichszahlung auch dann fällig, wenn der angebotene Ersatzflug über eine andere Fluggesellschaft mit erheblicher Verspätung am Zielort ankommt. Drei Kläger bestanden auf die Rückzahlung von 600 Euro, die sie bei Singapore Airlines [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Airlines müssen ihren Kunden grundsätzlich eine Entschädigung zahlen, wenn ein Flug gestrichen wurde. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, ist eine Ausgleichszahlung auch dann fällig, wenn der angebotene Ersatzflug über eine andere Fluggesellschaft mit erheblicher Verspätung am Zielort ankommt. <span id="more-11687"></span><br />
Drei Kläger bestanden auf die Rückzahlung von 600 Euro, die sie bei Singapore Airlines für den Interkontinentalflug von Frankfurt nach Sydney mit Zwischenstopp in Singapur bezahlt hatten. Die Fluggesellschaft musste den ersten Flug streichen, bot jedoch als Ersatz einen Lufthansa-Flug an. Dieser verzögerte sich um 16 Stunden, sodass die Kläger mit einer Verspätung von 23 Stunden in Sydney ankamen. Von höchster Instanz bekam das Kläger-Trio nun Recht.</p>
<p>Der BGH begründete seinen Beschluss damit, dass ein Ausgleichsanspruch nur dann ausgeschlossen sei, wenn der Passagier sein Ziel mit dem Ersatzflug annähernd pünktlich erreichen konnte, also „höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit“, so die Urteilsbegründung.(Az.: X ZR 73/16)</p>The post <a href="https://www.discountflieger.de/2017/10/11/bei-verspaetung-von-ersatzfluegen-bgh-rechte-von-flugzeug-passagieren/">Bei Verspätung von Ersatzflügen: BGH Rechte von Flugzeug-Passagieren</a> first appeared on <a href="https://www.discountflieger.de">discountflieger.de - der große Billigflieger-Flugpreisvergleich. Billigflüge und Billigflieger - die besten Flugpreise</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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