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	<title>Reiserecht | discountflieger.de - der große Billigflieger-Flugpreisvergleich. Billigflüge und Billigflieger - die besten Flugpreise</title>
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		<title>Anschlussflug verpasst: Airline muss ausreichende Umsteigezeit beweisen</title>
		<link>https://www.discountflieger.de/2019/08/07/anschlussflug-verpasst-airline-muss-ausreichende-umsteigezeit-beweisen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Aug 2019 12:11:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[NEWS Airlines]]></category>
		<category><![CDATA[Anschlussflug]]></category>
		<category><![CDATA[Entschädigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verpasst ein Passagier seinen Anschlussflug und gibt an, dass seine Umsteigezeit nicht ausgereicht hat, liegt die Beweislast bei der Fluggesellschaft. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Worum ging es bei Gericht? Eine Frau hatte einen Flug von Frankfurt über Kiew nach Astana gebucht. Das Flugzeug hob bereits in Frankfurt verspätet ab und erreichte [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Verpasst ein Passagier seinen Anschlussflug und gibt an, dass seine Umsteigezeit nicht ausgereicht hat, liegt die Beweislast bei der Fluggesellschaft. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.<span id="more-12924"></span></p>
<p><strong>Worum ging es bei Gericht?</strong><br />
Eine Frau hatte einen Flug von Frankfurt über Kiew nach Astana gebucht. Das Flugzeug hob bereits in Frankfurt verspätet ab und erreichte Kiew mit fast anderthalb Stunden Verspätung. Die Passagiere konnten dort das Flugzeug ab 16.25 Uhr verlassen, die Türen der Anschlussmaschine schlossen sich um 17.27 Uhr. Allerdings war der Flughafen mit Menschenmengen und Warteschlangen verstopft.</p>
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<p>Die Frau schaffte es daher in der vorhandenen Zeit nicht, den Anschlussflug zu erreichen, und konnte erst am nächsten Tag nach Astana weiterfliegen. Sie forderte von der Airline eine Entschädigung für die Verspätung. Diese wies die Forderung jedoch zurück: Eine Stunde und zwei Minuten hätten zum Umsteigen ausgereicht. Diese Zeitspanne entspreche der sogenannten Minimum Connecting Time (MCT) – der Mindestumsteigezeit. Die Frau habe beim Umsteigen wohl getrödelt.</p>
<p><strong>Das Urteil<br />
</strong>Das Amtsgericht Frankfurt sah dies anders als die Fluggesellschaft. Es gestand der Frau den üblichen nach Entfernung gestaffelten Entschädigungsanspruch nach § 7 der Europäischen Fluggastrechteverordnung zu. Das Gericht räumte zwar ein, es könne durchaus die Schuld der Reisenden sein, dass sie ihren Anschlussflug verpasst hat. Wenn die Fluggesellschaft sich darauf berufe, müsse sie jedoch beweisen, dass die Umsteigezeit ausreichend gewesen sei.</p>
<p>Allein ein Verweis auf die Mindestumsteigezeit genügt nicht.Denn: Die MCT sei eine Zeitspanne, die die Flughäfen festsetzen. Maßgeblich sei jedoch, wie viel Zeit ein Fluggast tatsächlich zum Umsteigen habe, und diese Zeitspanne stimme oft nicht mit der Mindestumsteigezeit überein. Auch dass andere Fluggäste pünktlich den Anschlussflug erreicht hatten, war aus Sicht des Gerichts kein Argument. Dies sage nichts darüber aus, wie viel Zeit die Klägerin zur Verfügung gehabt habe und ob diese Zeit für das Umsteigen gereicht hätte. Die Frau bekam eine Entschädigung von 600 Euro.</p>
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<p><strong>Was bedeutet das für Fluggäste?<br />
</strong>Durch Verspätungen in der ersten Flugetappe kann es leicht passieren, dass ein Fluggast seinen Anschlussflug verpasst. Fluggäste, denen nicht genug Zeit bleibt, um ihren Anschlussflug pünktlich zu erreichen, haben Anspruch auf eine Entschädigung gegen die Fluggesellschaft. Die Beweislast dafür, dass die Umsteigezeit ausgereicht hat, liegt bei der Airline. Den Entschädigungsanspruch können Fluggäste direkt gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Dies gilt bei Pauschalreisen genauso wie bei individuell gebuchten Flügen. (Quelle: D.A.S., Amtsgericht Frakfurt am Main Az. 30 C 3465/17)</p>
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			</item>
		<item>
		<title>„ECC-Net: Travel“ App hilft in 25 Sprachen bei Ärger im Urlaub</title>
		<link>https://www.discountflieger.de/2018/12/17/ecc-net-travel-app-hilft-in-25-sprachen-bei-aerger-im-urlaub/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Dec 2018 13:44:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[NEWS Airlines]]></category>
		<category><![CDATA[Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
		<category><![CDATA[Travel App]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsärger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unerwartete Vorkommnisse verderben schnell die Urlaubslaune. Der gebuchte Mietwagen ist nicht verfügbar. Das Hotelzimmer plötzlich teurer als vereinbart. Oder wegen eines Notfalls ist ein Arztbesuch notwendig. Passiert das Ganze noch im Ausland, können Sprachprobleme die Situation erschweren. Hinzu kommt, dass Verbraucher häufig unsicher über ihre Rechte sind. Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren informiert nicht nur [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Unerwartete Vorkommnisse verderben schnell die Urlaubslaune. Der gebuchte Mietwagen ist nicht verfügbar. Das Hotelzimmer plötzlich teurer als vereinbart. Oder wegen eines Notfalls ist ein Arztbesuch notwendig. Passiert das Ganze noch im Ausland, können Sprachprobleme die Situation erschweren. Hinzu kommt, dass Verbraucher häufig unsicher über ihre Rechte sind.<span id="more-12669"></span></p>
<p><a href="https://www.clever-reisen-magazin.de/shop/unkategorisiert/clever-reisen-weihnachts-geschenkabo/" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="aligncenter wp-image-24482 size-full" src="http://www.fliegen-sparen.de/wp-content/uploads/2018/11/xmas_abo_2018_hp_fs.jpg" alt="Clever reien! Weihnachts-Geschenkabo" width="1100" height="400" /></a></p>
<p>Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren informiert nicht nur über Rechtliches, sondern hilft auch ganz konkret, Ansprüche in stressigen Situationen geltend zu machen. Denn die wichtigsten Sätze können in der Sprache des Urlaubslandes vorgezeigt werden. Außerdem sind nützliche Adressen und Telefonnummern für Notfälle abrufbar. Verfügbar ist die App in 25 europäischen Sprachen und in allen 28 EU-Staaten sowie in Island und Norwegen.</p>
<p>Die App funktioniert offline und ist unter dem Namen „ECC-Net: Travel“ im iTunes und Google Play Store kostenlos erhältlich. Weitere Informationen gibt es <a href="https://www.evz.de/de/apps-und-publikationen/apps/reise-app-ecc-net-travel/" target="_blank" rel="noopener">hier</a></p>The post <a href="https://www.discountflieger.de/2018/12/17/ecc-net-travel-app-hilft-in-25-sprachen-bei-aerger-im-urlaub/">„ECC-Net: Travel“ App hilft in 25 Sprachen bei Ärger im Urlaub</a> first appeared on <a href="https://www.discountflieger.de">discountflieger.de - der große Billigflieger-Flugpreisvergleich. Billigflüge und Billigflieger - die besten Flugpreise</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Gepäckkosten bei Flugbuchung: Reiseportale müssen informieren</title>
		<link>https://www.discountflieger.de/2018/12/11/gepaeckkosten-bei-flugbuchung-reiseportale-muessen-informieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Dec 2018 11:05:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[NEWS Airlines]]></category>
		<category><![CDATA[Gepäckgebühren]]></category>
		<category><![CDATA[Gepäckkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Reiseportale]]></category>
		<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Reiseportal muss vor Vertragsabschluss neben dem Flugpreis auch eventuell anfallende Extrakosten für Gepäck angeben, hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Die Preise sind selbst dann zu nennen, wenn das Gepäck nicht auf dem Portal, sondern nur direkt bei der Airline zugebucht werden kann. Dieses Urteil hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) gegen Invia Flights Germany durchgesetzt, die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Reiseportal muss vor Vertragsabschluss neben dem Flugpreis auch eventuell anfallende Extrakosten für Gepäck angeben, hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Die Preise sind selbst dann zu nennen, wenn das Gepäck nicht auf dem Portal, sondern nur direkt bei der Airline zugebucht werden kann.<span id="more-12659"></span></p>
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<p>Dieses Urteil hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) gegen Invia Flights Germany durchgesetzt, die unter anderem Ab-in-den-Urlaub und Fluege.de betreiben.</p>
<p>„Billig-Airlines verlangen oft hohe Preise für Zusatzleistungen, die bei anderen Gesellschaften im Flugpreis enthalten sind“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim VZBV. „Die Aufgabe eines Gepäckstücks ist mitunter so teuer wie der Flug selbst. Ein echter Preisvergleich ist deshalb nur möglich, wenn alle Kosten genannt werden.“</p>
<p>Die Richter schlossen sich der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass das Portal damit gegen die Luftverkehrsdienste-Verordnung der Europäischen Union verstößt. Diese schreibt vor, dass bei Flugpreisen auch die Kosten für wählbare Zusatzleistungen anzugeben sind. Die Angaben müssen klar, transparent und eindeutig bereits am Beginn jedes Buchungsvorgangs erkennbar sein. Die Mitnahme größerer Gepäckstücke, so die Richter, sei für viele Fluggäste von wesentlicher Bedeutung. Ihre Angabe sei daher von zentraler Bedeutung.</p>
<p>Das Oberlandesgericht stellte außerdem klar: Wie viel die Airline für das Gepäck berechnet, muss der Vermittler auch angeben, wenn der Kunde die Gepäckaufgabe für den ausgewählten Flug nicht auf dem Portal mitbuchen kann. Mitzuteilen seien die Kosten, die am Tag des Vertragsabschlusses bei der Fluggesellschaft für den Flug erhoben werden.(Quelle: reisevor9)</p>
<p>OLG Dresden vom 13.11.2018, Az. 14 U 751/18</p>The post <a href="https://www.discountflieger.de/2018/12/11/gepaeckkosten-bei-flugbuchung-reiseportale-muessen-informieren/">Gepäckkosten bei Flugbuchung: Reiseportale müssen informieren</a> first appeared on <a href="https://www.discountflieger.de">discountflieger.de - der große Billigflieger-Flugpreisvergleich. Billigflüge und Billigflieger - die besten Flugpreise</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Flug Reiserecht: Schadenersatz bei Economy Class statt Premium Class</title>
		<link>https://www.discountflieger.de/2018/11/06/flug-reiserecht-schadenersatz-bei-economy-class-statt-premium-class/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Nov 2018 08:47:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[NEWS Airlines]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgleichzahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Economy Class]]></category>
		<category><![CDATA[Flug]]></category>
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		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer im Flieger bequem sitzen möchte und in Premium, Business oder First Class reist, muss meist deutlich tiefer in die Tasche greifen als Mitreisende in der ganz normalen Economy Class. Wenn die höhere Klasse allerdings überbucht ist – was dann? In einem konkreten Fall hatte eine Familie Sitzplätze in der etwas bequemeren Premium Eco Klasse [&#8230;]</p>
The post <a href="https://www.discountflieger.de/2018/11/06/flug-reiserecht-schadenersatz-bei-economy-class-statt-premium-class/">Flug Reiserecht: Schadenersatz bei Economy Class statt Premium Class</a> first appeared on <a href="https://www.discountflieger.de">discountflieger.de - der große Billigflieger-Flugpreisvergleich. Billigflüge und Billigflieger - die besten Flugpreise</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer im Flieger bequem sitzen möchte und in Premium, Business oder First Class reist, muss meist deutlich tiefer in die Tasche greifen als Mitreisende in der ganz normalen Economy Class. Wenn die höhere Klasse allerdings überbucht ist – was dann? <span id="more-12575"></span>In einem konkreten Fall hatte eine Familie Sitzplätze in der etwas bequemeren Premium Eco Klasse gebucht, um in die Karibik zu fliegen. Bei Abflug gab es durch Überbuchung jedoch nur noch Plätze in der normalen Holzklasse. Daraufhin sagten die Fast-Urlauber die ganze Reise ab und verlangten Schadensersatz sowie eine Ausgleichszahlung von der Airline.</p>
<p><!-- Beginn http://www.financeads.net/-Code --><a href="https://www.financeads.net/tc.php?t=29676C54536059B" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.financeads.net/tb.php?t=29676V54536059B&amp;https=1" alt="Aktion Credit Card Blue (World)" width="728" height="90" border="0" /></a><!-- Ende http://www.financeads.net/-Code --></p>
<p>Während der Schadensersatz nach Auskunft der ARAG Experten absolut gerechtfertigt ist und gezahlt werden muss, sind jedoch Ausgleichzahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung nicht mehr drin. Denn zwar hatte die Airline die Reisenden in eine niedrigere Klasse heruntergestuft, aber die Beförderung nicht gänzlich verweigert. Die Airline musste Schadensersatz für die bezahlten Flüge, das Hotel sowie Taxikosten übernehmen (Landgericht Landshut, Az.: 41 O 2511/16, Quelle ARAG).</p>The post <a href="https://www.discountflieger.de/2018/11/06/flug-reiserecht-schadenersatz-bei-economy-class-statt-premium-class/">Flug Reiserecht: Schadenersatz bei Economy Class statt Premium Class</a> first appeared on <a href="https://www.discountflieger.de">discountflieger.de - der große Billigflieger-Flugpreisvergleich. Billigflüge und Billigflieger - die besten Flugpreise</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Recht: Pauschale Bearbeitungsgebühr bei Flugstornierung unzulässig</title>
		<link>https://www.discountflieger.de/2017/09/15/recht-pauschale-bearbeitungsgebuehr-bei-flugstornierung-unzulaessig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Sep 2017 06:27:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[NEWS Airlines]]></category>
		<category><![CDATA[Billigflug]]></category>
		<category><![CDATA[Flugstornierung]]></category>
		<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.discountflieger.de/?p=11633</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wer einen Flug bucht, kann diesen vor Reisebeginn jederzeit kündigen. Für jeden nicht angetretenen Flug darf der Kunde sämtliche Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen. Das gilt sogar, wenn man den Flieger ganz einfach verpasst hat. Der Grund spielt keine Rolle! Der Fluggast hat außerdem Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, wenn die Airline den Sitzplatz noch anderweitig [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer einen Flug bucht, kann diesen vor Reisebeginn jederzeit kündigen. Für jeden nicht angetretenen Flug darf der Kunde sämtliche Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen. Das gilt sogar, wenn man den Flieger ganz einfach verpasst hat. Der Grund spielt keine Rolle! <span id="more-11633"></span>Der Fluggast hat außerdem Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, wenn die Airline den Sitzplatz noch anderweitig vergeben konnte. Die Fluggesellschaft darf auch kein pauschales Entgelt dafür verlangen, dass sie die Stornierung bearbeitet. So sieht es der Bundesgerichtshof. Diese Rechtsprechung ist auch mit europäischem Recht vereinbar, urteilte der Europäische Gerichtshof am 6. Juli 2017 in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) gegen Air Berlin (EuGH, Az.: C-290/16).(Quelle: ARAG)</p>The post <a href="https://www.discountflieger.de/2017/09/15/recht-pauschale-bearbeitungsgebuehr-bei-flugstornierung-unzulaessig/">Recht: Pauschale Bearbeitungsgebühr bei Flugstornierung unzulässig</a> first appeared on <a href="https://www.discountflieger.de">discountflieger.de - der große Billigflieger-Flugpreisvergleich. Billigflüge und Billigflieger - die besten Flugpreise</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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