Gläubigerschutz für Aloha Airlines?
Die Aloha Airgroup Incorporated betreibt den Billigflieger Aloha Airlines, die beide auf Hawaii beheimatet sind. Die Gruppe beantragte nun den Schutz durch Chapter 11, den Gläubigerschutz, der es ermöglicht, den Flugbetrieb über das US-Konkursrecht aufrecht zu halten, meldet die Webseite ETN.
Chapter 11″ des amerikanischen Konkursrechts ermöglicht finanziell angeschlagenen und zahlungsunfähigen Unternehmen, ihre Geschäfte unter gerichtlichem Schutz vor Gläubigern vorerst weiterzuführen. Voraussetzung ist eine Reorganisation und entsprechend straffe Sanierungsmaßnahmen. Denn Ziel ist es weiterhin, den Gläubigern die Forderungen zurückzuzahlen.
Im Zuge dessen hat Aloha das Gericht ersucht, die Finanzierung durch den größten Geldgeber, der General Motors Acceptance Corporation, zu bewilligen. Dadurch möchte die Airline die 3.500 Jobs der Airline sichern und den Flugbetrieb aufrechterhalten, der nicht nur Passagiere betrifft, sondern auch für die Briefzustellung zwischen den hawaiianischen Inseln und der U.S. Mail zuständig ist. Außerdem hat Aloha für viele Fluggesellschaften, die Hawaii anfliegen, den Service am Boden übernommen.
Als Grund für die finanziellen Probleme der Airline wird vor allem der Preiskampf mit dem Mitbewerber go! genannt. Dieser allein hätte der Airline vermutlich nicht geschadet, aber der Anstieg der Ölpreise hat die Ausgaben der Airline um jährlich 71 Millionen erhöht. Die Kombination aus Preissenkung und erhöhter Kosten hat der Airline nachhaltig geschadet.
Nach einem Update der USAtoday plant die Aloha nun bereits einzelne Teile der Airline zu verkaufen. Dazu soll unter anderem der Zweig der Postbeförderung gehören.““
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