Reiserecht: EU stärkt Fluggastrechte

Der Europäische Gerichtshof hat mit einem neuen Urteil die Rechte von Fluggästen gestärkt. Wird ein Flug von einem EU-Mitgliedsstaat in ein anderes EU-Land annuliert und klagt ein Reisender dann auf eine Ausgleichszahlung, kann der Passagier nun diese Klage sowohl beim Gericht des Abflugs- als auch bei dem des Ankunftsortes einreichen.

Auf diese Weise wird es Reisenden zukünftig erleichtert, ihr Anliegen vor Gericht zu bringen, da der Abflugsort oft im Heimatland liegt und man sich daher besser mit den örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten auskennt.

Das gesamte Urteil findet sich hier.

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