Sky Europe: Konkursantrag und Fluggastrechte

Der Billigflieger SkyEurope hat nun endgültig seinen Betrieb eingestellt. Die Meldungen, dass Flüge gestrichen werden und der Flughafen Wien keine Zahlungen mehr erhalten hat und daher die Abfertigung einstellt, waren damit in den letzten Wochen wohl nur die Vorboten des finanziellen Aus.

Wie verschiedene Quellen mitteilen, hat auch der Ausweichflughafen für Wien, Bratislava, dem Billigflieger nun ab diesem Monat die Zusammenarbeit verweigert und auch weitere Flughäfen stellen sich gegen SkyEruope. Da halfen auch der Gläubigerschutz und finanzielle Zuschüsse von Investoren nicht mehr.

Nun scheint verschiedenen Presseberichten zufolge ein Konkursantrag gestellt zu sein. Die Webseite Verbraucherrecht.at meldet dazu: Passagiere, deren Flüge nunmehr abgesagt werden, haben zum einen Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises und auf Zahlung einer Ausgleichsleistung nach der EU Fluggastrechte VO (anhängig von der Flugentfernung zwischen 250 und 600 Euro). Nur wenn der abgesagte Flug erst in mehr als 14 Tagen starten sollte, hat man keinen Anspruch auf diese Ausgleichsleistung.

Hat man den Flugpreis vor Kurzem via Kreditkarte bezahlt, kann man sich bemühen, ob die Kartenorganisation die Zahlung noch rückgängig machen kann; Rechtsanspruch hat man darauf aber keinen.

Passagiere, die im Ausland festsitzen müssen sich selbst um den Rückflug in die Heimat kümmern, diesen selbst bezahlen und sie haben einen Anspruch auf Schadenersatz gegen Sky Europe. Das gilt etwa auch für Hotelkosten und ähnliches. Diese Forderungen werden im erwarteten Konkursverfahren anzumelden sein.

Wer den Sky Europe Flug aber im Rahmen einer Pauschalreise (z.B. Flug und Hotel) gebucht hat, der muss sich an den Reiseveranstalter wenden. Dieser hat dafür zu sorgen,
dass die vertraglich vereinbarte Beförderung stattfindet. Allfällige Geldansprüche sind gegen den Veranstalter zu richten.

Weitere Informationen bietet die österreichische Webseite verbraucherrecht.at.

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