Auswärtiges Amt: Einreise nach Tibet wieder möglich

In einem neuen Reisehinweis für China des Auswärtigen Amtes heißt es, dass ab sofort wieder Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) erteilt werden. 

 

Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren, wie es in der letzten Zeit der Fall war. Um die Autonome Region Tibet besuchen zu können, benötigen alle Ausländer eine Spezialgenehmigung. Diese ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Donglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: +86 10 6498 0373, zu beantragen.

 

Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebüro gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch. Das Auswärtige Amt rät Reisenden, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen. Weitere Informationen können Tibet-Urlauber dem Merkblatt Tibet auf der Website der Auslandsvertretungen in China entnehmen: Hier gehts zum Merkblatt. (Quelle: Auswärtiges Amt) 

 

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