Urteil: Kollision mit Vögeln – Keine Ausgleichszahlung
Fällt ein Flug wegen Vogelschlag aus, haben die Passagiere keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung entsprechend der EU-Fluggastrechteverordnung. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor (Az.: 2-24 S 111/12).
Im betreffenden Fall hatte ein Reisender seinen Flug von Banjul (Gambia) nach Frankfurt am Main via Brüssel gebucht. Nachdem das Flugzeug, das auf diesem Flug eingesetzt werden sollte, nach einer Kollision mit Vögeln während des Landeanfluges erheblich beschädigt worden war, konnte der Flug erst einen Tag später als geplant stattfinden. Seine Klage auf eine Ausgleichszahlung wurde jedoch von den Richtern mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Vogelschlag nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liege und sie dagegen auch nichts unternehmen könne. So sei es beispielsweise für Airlines nicht zumutbar, an jedem Flughafen eine Ersatzmaschine für diese Fälle bereitzuhalten. (Quelle: TIP)
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