Flugstop nach Sharm el-Sheikh: Welche Rechte haben Passagiere?

Lufthansa und ihre Tochtergesellschaften haben mit sofortiger Wirkung die Flüge zur Sinai-Halbinsel und zum Urlaubsort Sharm el Sheikh gestoppt. Was bedeutet die aktuelle Situation für Ägypten-Urlauber?

Diese Vorsichtmaßnahme wurde auch von britischen, irischen, ukrainischen und französischen Behörden aufgrund der akuten Terrorismusgefahr, die in der ägyptischen Region besteht, empfohlen. Von der Maßnahme sind geschätzte 20 000 Urlauber betroffen.

Unter normalen Umständen und in Übereinstimmung mit der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 müssen Airlines Passagiere nicht entschädigen, wenn die Flugabsage 14 Tage zuvor angekündigt wird. Wird die Flugabsage innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt, ist die Airline verpflichtet, Passagieren einen alternativen Flug anzubieten. Der Flugstart darf nicht mehr als zwei Stunden und die Landung nicht mehr als vier Stunden vom ursprünglichen Termin abweichen. Werden diese Bedingungen eingehalten, steht Passagieren keine Entschädigung zu.

Passagiere, die einen Flug nach Sharm el-Sheikh gebucht haben, der innerhalb der nächsten Tage stattfinden sollte, haben Anspruch auf eine Entschädigung. Flugabsagen für Flüge, die in mehr als zwei Tagen stattfinden sollten, wird empfohlen, ihre Airline oder Reisebüro zu kontaktieren. Allgemein gilt jedoch, dass plötzliche Flugabsagen aufgrund von politischer Instabilität und Terrorismusgefahr zu ”außerordentlichen Umständen” zählen. Das bedeutet, dass gemäß Fluggastrechteverordnung 261/2004 zweifelhaft ist, ob eine Entschädigung ausgezahlt wird.

Fluggäste sollten sich bewusst sein, dass die Mehrheit der abgesagten Flüge auf die von der Regierung empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen zurückgeht. Wenn das Flugverbot aufgehoben wird, werden die Airlines vor einer Herausforderung stehen, die Umbuchungen, Neubuchungen und Neuorganisation des Flugplans erfolgreich zu bewältigen. Erst dann wird es genügend Gelegenheiten geben, eigene Rechte auf Grundlage von der Verordnung 261/2004 einzufordern. (Quelle: refund.me)