EU-Präzedenzfall: Kind unter zwei Jahren erhält Entschädigung für Flugverspätung

Das internationale Portal für Fluggastrechte, AirHelp (www.airhelp.com), hat einen Rechtsstreit gegen Thomas Cook Scandinavia A/S gewonnen und damit einen neuen EU-Präzedenzfall geschaffen. Im Fall erkämpfte AirHelp eine Entschädigung für ein Kind im Alter von unter zwei Jahren, das mit seiner älteren Schwester und seiner Mutter am 27. Januar 2015 von Dänemarks Hauptstadt Kopenhagen nach Phuket in Thailand reisen wollte. Ein Jahr nachdem der Fall eröffnet wurde, hat Thomas Cook dem Kind eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro gezahlt. Der Flug war mehrere Stunden verspätet in Thailand angekommen.

Seit Jahren argumentieren die Airlines, dass Kinder im Alter von weniger als zwei Jahren kein Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung haben, da sie während des Fluges keinen eigenen Sitz nutzen. Allerdings haben AirHelps Anwälte hervorgehoben, dass der Ticketkauf im verhandelten Fall auch für das Kleinkind verpflichtend war. Daher hat es auch den gleichen Anspruch auf eine Entschädigung wie andere Fluggäste.

Dieser juristische Durchbruch wird nun das Gesetz in ganz Europa erfolgreich verändern. Familien mit Kindern unter zwei Jahren werden erfreut sein zu wissen, dass sie nun bei starken Flugverspätungen, kurzfristigen Flugannullierungen oder einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung auch für ihren Nachwuchs Entschädigungen einfordern können, sofern sie dessen Flugticket ebenfalls bezahlen mussten.

Nach EU-Recht stehen Fluggästen, die von Verspätungen, -überbuchungen oder -annullierungenbetroffen sind Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro zu. Dennoch machen nur knapp zwei Prozent aller Betroffenen von diesem Recht Gebrauch. Auf www.airhelp.com können Fluggäste prüfen, ob sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

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