Lufthansa Group nimmt Flugverbindung nach Namibia wieder auf

Namibia hat seine Grenzen und den internationalen Flughafen Hosea Kutako am 1. September 2020 wieder für internationale Touristen geöffnet. Für die Ankunft internationaler Reisender notwendige Maßnahmen zur Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften wurden eingeleitet und greifen.

Weitere Informationen zum Reiseziel Namibia unter www.namibia-tourism.com

Fluggesellschaft darf keine Strafgebühr für Nichtantritt eines Fluges verlangen

Bis zu 3.000 Euro Zuschlag auf den Ticketpreis

Nach den Geschäftsbedingungen der beiden Airlines für Onlinebuchungen galt der Ticketpreis nur für Flüge, die vollständig und in der gebuchten Reihenfolge angetreten werden. Kunden, die einen der Flüge nicht antreten oder die Coupons in falscher Reihenfolge nutzen, sollten einen Zuschlag zahlen. Bei Flügen innerhalb Europas kassierten die Fluggesellschaften je nach gebuchter Serviceklasse 250 Euro bis 500 Euro extra. Für Langstreckenflüge betrug der Zuschlag sogar 500 bis 3.000 Euro. Für den Fall, dass ein Passagier die Reise vorzeitig abbricht, wollte KLM außerdem 275 Euro für die Herausgabe des Aufgabegepäcks in Rechnung stellen.

Mit solchen Zuschlägen wollen die Unternehmen verhindern, dass Kunden ihre Preispolitik umgehen. Hin- und Rückflüge kosten oft weniger als One-Way-Tickets für die gleiche Strecke. Ein zusammengesetzter Flug ist mitunter günstiger als eine Teilstrecke separat zu buchen. Für Kunden liegt es daher nahe: Anstelle des teuren Einfach-Tickets buchen sie den günstigeren Hin- und Rückflug und lassen einen Flug einfach verfallen. Die hohen Zuschläge für den Nichtantritt eines Fluges sollen diese Schnäppchenjagd unattraktiv machen.

Pauschale Zuschläge sind nicht zulässig

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dürfen Fluggesellschaften in ihren Geschäftsbedingungen zwar Zuschläge vorsehen, um ihre Tarifgestaltung zu schützen. Sie dürfen aber höchstens die Differenz zu dem höheren Flugpreis verlangen, den der Kunde am Buchungstag für die tatsächlich geflogene Strecke hätte zahlen müssen.

Damit sind die Zuschläge von KLM und Air France nicht vereinbar, entschied das LG Frankfurt am Main. Denn die Zusatzgebühren fielen auch an, wenn der Preis für die gebuchten Flüge gar nicht günstiger war als für die geflogene Teilstrecke. Die Richter kritisierten außerdem, dass die Zuschläge auch dann fällig werden sollten, wenn Kunden einen Zubringerflug verpasst haben oder ihren Urlaub verlängern wollen und deshalb den Rückflug nicht antreten. Diese Gründe hätten nichts mit der Tarifstruktur zu tun. Außerdem seien Passagiere nicht verpflichtet, alle gebuchten Flüge in Anspruch zu nehmen.

Urteile des LG Frankfurt am Main vom 3.03.2020, Az. 2 – 24 O 47/19 (KLM) und 2 – 24 O 48/19 (Air France), nicht rechtskräftig.

VKI unterstützt Verbraucher bei Flugstornierungen gegen AUA und Laudamotion

Kunden haben bei COVID-19 bedingten Flugabsagen Anspruch auf Erstattung des vollen Ticketpreises: Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) gehen vermehrt Beschwerden ein, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie stornierte Flugtickets nicht rückerstattet werden, sondern Kunden nur Ersatzleistungen wie Gutscheine oder Umbuchungen angeboten bekommen. Grundsätzlich ist die Rechtslage klar: Findet der Flug nicht statt, haben betroffene Kunden laut EU-Recht einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises. Die von den Fluglinien derzeit gerne angebotenen Gutscheine und Möglichkeiten zur Umbuchung auf ein späteres Flugdatum müssen nicht akzeptiert werden. Der VKI unterstützt ab sofort Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bezüglich der Rückzahlung des Ticketpreises bei den Fluggesellschaften Austrian Airlines (AUA) und Laudamotion.

Betroffene können sich unter www.verbraucherrecht.at/flugstorno2020 beim VKI melden. Die Aktion ist vorerst bis 31. Mai 2020 befristet.

Coronavirus: Reisen auch künftig unmöglich? Wichtige Tipps und Verhaltensweisen!

Die Warnung vor Reisen ins Ausland gilt bis Ende April. So steht es bereits seit Tagen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Doch wahrscheinlich war es der Tweet von Bundesaußenminister Heiko Maas, der auch dem letzten Hoffnungsträger klar machte, dass der Osterurlaub aufgrund des Coronavirus ausfällt: “Reisewarnung – Klarstellung: Unsere Warnung vor touristischen Auslandsreisen gilt vorerst bis Ende April. Sie umfasst also auch die Osterferien.” Doch es steht weitaus mehr auf dem Spiel als der Osterurlaub. Denn auch die Reisebranche zählt durch Covid-19 zu den Verlierern. Expertenmeinungen und Ratschläge über mögliche Auswirkungen von Corona auf das Reisen:

Urlaub in einigen Wochen

Sichere Aussagen zur Jahresurlaubsplanung sind derzeit schlichtweg nicht möglich. Wer aber jetzt unbedingt schon seinen Sommer- oder Herbsturlaub buchen möchte, sollte nach Auskunft der ARAG Experten auf Pauschalreisen zurückgreifen. Denn dabei haben Urlauber je nach Veranstalter die Möglichkeit, bis 14 Tage vor Reisebeginn den Urlaub im Zweifelsfall umzubuchen oder sogar kostenfrei zu stornieren. Bei bereits gebuchten Reisen, die in die Zeit nach der aktuell geltenden 30-tägigen Einreisesperre in die EU fallen, raten die Experten von einer Stornierung zu diesem Zeitpunkt ab, weil Stornogebühren anfallen könnten. Je länger Urlauber abwarten, desto sicherer wird die rechtliche Lage für sie.

Gutschein oder Storno?

Nach Auskunft der Experten können Kunden nicht gezwungen werden, einen Gutschein für eine ausgefallene Reise zu akzeptieren. Viele Reisende sind gerade jetzt durch das Coronavirus selbst in einer finanziell schwierigen Situation und können mit einem Gutschein wenig anfangen. Doch wer in der komfortablen Situation ist, mit einem Voucher oder einer Umbuchung leben zu können, würde dazu beitragen, dass Reiseveranstalter und Reisebüros liquide bleiben. Denn sie haben das Geld ihrer Kunden in der Regel schon an die Leistungsträger in den Zielgebieten – wie etwa Hotels, Mietwagen, etc. – ausgezahlt. Auch in dieser heiklen Situation ist die Überlegung, einen Fonds mit Bundesmitteln aufzulegen, der Zahlungen an Kunden erstattet.

Bahnfahrt als Alternative zum Flug?

Viele Reisende werden in der nächsten Zeit von den zunehmenden Flugstreichungen aller Airlines betroffen sein. Doch ist die Bahn eine Alternative? Zwar soll der Bahnverkehr laut Vorstandsvorsitzendem Dr. Richard Lutz so lange und so gut wie möglich aufrechterhalten bleiben, doch der Regionalverkehr könnte schon bald auf einen Notfallplan umgestellt werden. Grundsätzlich gilt für Bahnfahrten aber das gleiche wie für Flugreisen: Nur wer nicht darauf verzichten kann, sollte in die Bahn umsteigen. Dabei raten die Experten, auf berufsbedingte Stoßzeiten zu verzichten. Für Bahntickets gelten nach Auskunft der Deutschen Bahn Sonderkulanzregelungen für Reisen bis Ende April. So können beispielsweise bereits gekaufte Tickets bis Ende Juni flexibel genutzt werden. Die Zugbindung bei Sparpreisen ist aufgehoben. Auch Gutscheine stellt die Deutsche Bahn für gebuchte Tickets mit Reisetag bis zum 30. April 2020 aus. Zudem soll ab 2. April die Stornierung eines online oder mobil gebuchten Tickets unkompliziert über die Homepage der Deutschen Bahn möglich sein.

Kreuzfahrten ausgesetzt – Geld zurück?

Einige der größten Kreuzfahrtunternehmen, wie z. B. MSC, Royal Caribbean, Carnival oder Norwegian haben eingewilligt, für 30 Tage alle Fahrten auszusetzen, die in US-Häfen gestartet wären. Auch die Reederei Aida Cruises hat ihre gesamte Flotte wegen der Ausbreitung des Coronavirus zunächst bis Anfang April an die Kette gelegt. Ebenso wie TUI Cruises. Auch wenn die Reise nun ausfällt, haben Kreuzfahrer Glück im Unglück: Nach Auskunft der Experten bekommen sie den vollständigen Reisepreis innerhalb von 14 Tage erstattet. Auch wenn Kreuzfahrten vorzeitig abgebrochen wurden, haben sie Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Kosten. Gehörte auch ein Rückflug ins Reisepaket, muss der Veranstalter eventuelle Mehrkosten tragen.

Vom eingereichten Urlaub zurücktreten?

Die Kreuzfahrt gestrichen, der Flug annulliert, Ausgangssperren, Einreiseverbote – wenn man ohnehin nicht verreisen kann, warum also Urlaubstage verschwenden? Nach Auskunft der Experten kann der Chef jedoch darauf bestehen, dass bereits bewilligter Urlaub auch genommen wird. Auf Reisebeschränkungen durch das Coronavirus müssen Arbeitgeber keine Rücksicht nehmen.

Fluggäste haben bei Corona-Flugausfällen keinen Anspruch auf Entschädigungen

Der Coronavirus COVID-19 hat sich mittlerweile in den meisten Teilen der Welt verbreitet und beeinträchtigt das öffentliche Leben erheblich – einschließlich des Flugverkehrs. In der Folge herrscht aktuell viel Unklarheit bei Passagieren und Fluggesellschaften. Die Verbraucherschutz-Organisation Association of Passenger Rights Advocates (APRA) macht aktuell klar, dass Flugprobleme aufgrund des Virus als außergewöhnliche Umstände zu werten seien.

Keine Entschädigungen wegen Corona-Flugproblemen

Normalerweise haben Passagiere bei Flugausfällen oder -verspätungen unter Umständen einen Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Dies gilt jedoch nur, wenn dieses Flugproblem in dem Verantwortungsbereich der jeweiligen Airline lag. Entschädigungsforderungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden jedoch alle APRA-Mitglieder konsequent ablehnen.

Dennoch stehen die Airlines weiterhin in der Beförderungspflicht und müssen ihren Passagieren die Ticketkosten bei Flugausfällen ersetzen oder eine Alternativbeförderung ermöglichen. Stranden Passagiere über Nacht an einem Airport, haben diese zudem unter anderem Anspruch auf die Unterbringung in einer Unterkunft sowie die Beförderung dorthin.

Adeline Noorderhaven, Präsidentin der APRA, kommentiert: „Unsere Mitglieder haben bereits proaktiv damit begonnen, Entschädigungen für Fluggäste im Zusammenhang mit COVID-19 abzulehnen. Fluggäste sind sehr schutzbedürftige Verbraucher. Es ist unsere Mission, sie zu verteidigen, wenn sie rechtswidrig behandelt werden. Dennoch finden wir es wichtig, stets realistisch vernünftig zu denken.

Rechtsklarheit und -sicherheit sind in der gegenwärtigen Situation von größter Bedeutung. Unserer Ansicht nach ist die aktuelle Corona-Krise mittlerweile eindeutig außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften und sollte daher rechtlich als außergewöhnlicher Umstand eingestuft werden. Wir bewerten Ansprüche von Fall zu Fall, helfen den Passagieren mit einer unkomplizierten Durchsetzung ihrer Rechte. Dadurch entlasten wir auch die Fluggesellschaften, da wir nur wirklich entschädigungsberechtigte Forderungen an diese weiterleiten. Von überforderten Rechtssystemen, verwirrten Passagieren und frustrierten Airlines profitiert schließlich niemand.

Wir möchten betonen, dass ein solider Rahmen der Fluggastrechte heute entscheidender denn je ist. Einige Fluggesellschaften haben bereits klargestellt, dass die aktuelle Krise die Konsolidierung innerhalb der Luftfahrtindustrie vorantreiben wird und einige kleinere Airlines ihren Betrieb vermutlich aufgeben werden.

Dadurch werden Verbraucher mittelfristig eine geringere Auswahl an Airlines haben und aufgrund dieser oligopolähnlichen Situation mit höheren Preisen konfrontiert sein. Wir werden weiterhin eng mit den EU-Institutionen zusammenarbeiten und darauf vertrauen, dass sie diese Krise angemessen bewältigt wird und die Passagiere auch in Zukunft im Zentrum der Interessen aller Luftfahrt-Vertreter stehen.“

Hannover Airport: Neue Direktverbindung mit Loganair nach Edinburgh

Die schottische Fluggesellschaft Loganair fliegt ab dem Sommerflugplan 2020 fünfmal pro Woche von Hannover in die schottische Hauptstadt Edinburgh. Die Strecke wird jeweils montags, mittwochs, freitags und sonntags sowie von Juni bis September zusätzlich samstags geflogen. Damit baut Loganair ihr Streckennetz innerhalb Deutschlands weiter aus. Die neue Direktverbindung startet am 17. April und wird mit einem Embraer 145 Jet bedient. Die Flüge sind ab sofort buchbar. Die Direktverbindung eignet sich besonders für einen Städteurlaub in Schottlands Hauptstadt.

Condor fliegt nonstop nach Halifax

Condor den Sommerflugplan 2020 aufgestockt und es stehen wieder Langstreckenziele ab München im Flugplan. Ab Juni ist eine Boeing 767 in der bayrischen Landeshauptstadt stationiert, die freitags nonstop nach Halifax in Kanada fliegt. Die vier wöchentlichen Nonstop-Flüge von Frankfurt nach Halifax bleiben weiterhin bestehen. Die besagte Stecke zwischen Frankfurt und Halifax, ist von Deutschland aus die schnellste Verbindung nach Kanada. Der Flughafen von Halifax ist von Europa aus gesehen einer der nächstgelegenen internationalen Flughäfen in Nordamerika – die reine Flugzeit beträgt lediglich 6-7 Stunden. Nova Scotia ist von der Fläche etwa so groß wie die Schweiz, liegt an Kanadas Atlantikküste und grenzt an die Provinzen New Brunswick, Prince Edward Island und Neufundland.

My Emirates Pass – bis zu 50 Prozent Ermäßigung

Passagiere von Emirates erhalten mit dem My Emirates Pass zu Beginn des Jahres erneut attraktive Rabatte mit bis zu 50 Prozent Ermäßigung innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate. Die Aktion verwandelt Emirates-Bordkarten der Fluggäste bis zum 31. März 2020 in einen Saisonpass mit Zugriff auf über 500 exklusive Ermäßigungen.

Mit dem Pass profitieren Reisende, die nach Dubai fliegen oder dort einen Zwischenstopp einlegen, von vielen attraktiven Vorteilen und Rabatten in Wasserparks, Spas und Einkaufszentren. Dazu gehören: bis zu 30 Prozent Ermäßigung in beliebten Einzelhandelsgeschäften und bei internationalen Modemarken sowie bis zu 50 Prozent Rabatt auf kulinarische Erlebnisse in vielfach ausgezeichneten Restaurants, bei Outdoor-Aktivitäten und auf entspannende Spa-Behandlungen in Luxus-Hotels.  Um die vielen Vorteile des Angebotes zu nutzen, müssen Passagiere lediglich ihre Emirates-Bordkarte und einen gültigen Ausweis an den teilnehmenden Standorten vorzeigen.

TUI fly-Langstrecke hebt ab November vom Düsseldorf Airport ab

Gute Nachrichten für Urlaubsreisende an Rhein und Ruhr: zum Winter wird TUI fly ihre zwei Boeing 787-8 Dreamliner am Düsseldorfer Airport stationieren und von dort ferne Sonnendestinationen anfliegen. Ab November werden Reisende die Dominikanische Republik und Mexiko mit den jeweiligen Hotelangeboten direkt und bequem erreichen. Gäste von Kreuzfahrtschiffen werden nonstop in die Karibik reisen können. Der genaue Flugplan wird zur Zeit ausgearbeitet und in den nächsten Wochen buchbar sein. Im November 2019, nach einer entsprechenden Einigung mit den Tarifpartnern, hatte TUI fly den Einstieg in die touristische Langstrecke bekannt gegeben. Strategisch bringt die Langstrecke gleich mehrere Vorteile für den TUI Konzern: die Zubringerflüge für Kreuzfahrten der „Mein Schiff“-Flotte von TUI Cruises werden unter eigener Flagge bedient. Darüber hinaus ist die TUI Group stark bei Fernzielen und besitzt ein umfangreiches eigenes Hotelportfolio in der Karibik.

MackAir fliegt ab April 2020 von Namibia nach Botswana

Die Charter Airline MackAir gibt die Aufnahme einer Flugverbindung zwischen der namibischen Hauptstadt Windhoek und Maun im Norden Botswanas bekannt. Ab dem 1. April 2020 verbindet eine voll klimatisierte, neue Cessna Grand Caravan EX die beliebten Startpunkte für Safaris im Südlichen Afrika in einer Flugzeit von 2 Stunden und 20 Minuten. Weiterlesen