Flugrecht für ältere & behinderte Menschen

Behinderte und ältere Menschen sollen den gleichen Zugang zum Luftverkehr erhalten wie alle anderen Passagiere. Entsprechende Regeln treten am 26. Juli 2007 in Kraft. Die EU-Kommission glaubt, mit diesen Maßnahmen eine wirksame Antwort auf die Bedürfnisse eines großen und – mit dem demographischen Altern Europas – zunehmenden Teils der Bevölkerung zu liefern. Die schrittweise Einführung dieser ab morgen geltenden Regeln wird die Diskriminierung beenden und behinderten und älteren Passagieren die Hilfe geben, die sie benötigen“, sagte Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot, zuständig für Verkehr, gestern.

Gleiche Behandlung von Personen mit reduzierter Mobilität
Rund 10 Prozent EU-Bevölkerung sind von reduzierter Mobilität betroffen – davon sind die meisten behinderte und ältere Menschen, andere können keine längeren Distanzen laufen, wie es oft in modernen Flughäfen verlangt wird. Die meisten Fluglinien und Flughäfen bemühen sich, die notwendige Unterstützung anzubieten. Jedoch bieten nicht alle eine umfassende und kostenlose Unterstützung an. Diese Probleme sollen durch die neue Verordnung angegangen werden, die drei Bereiche abdeckt. Der erste Bereich tritt heute in Kraft und verpflichtet zur gleichen Behandlung von Personen mit reduzierter Mobilität. Für Flüge von Flughäfen in der EU dürfen Fluglinien und Reiseveranstalter es nicht ablehnen, Personen mit eingeschränkter Mobilität zu transportieren. Ausnahmen sind nur aufgrund hinreichend gerechtfertigter Sicherheitsgründe möglich. Die beiden anderen Bereiche der Verordnung, die freie Unterstützung in allen EU-Flughäfen und die Unterstützung an Bord, treten am 26. Juli 2008 in Kraft.

Weitere Informationen gibt es unter http://ec.europa.eu.““

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