Update: EU-Handgepäck-Regelung

Seit 6. November 2006 gelten neue EU-Regeln zur Mitnahme von Flüssigkeiten (u.a. auch für Hygieneartikel wie Shampoos, Cremes oder Zahnpasta) im Flughandgepäck. Jeder Passagier darf seitdem nur noch 100 Milliliter Flüssigkeit, verpackt in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel, mit an Bord nehmen. Von den neuen Handgepäck-Regelungen ausgenommen sind lediglich Medikamente, Sonder-Nahrung (zum Beispiel für Diäten) und Babynahrung. Hier sind auch weiterhin für die Dauer des Fluges benötigte Mengen zugelassen. Allerdings kann von Fluggästen bei der Kontrolle ein Nachweis verlangt werden, dass sie aus gesundheitlichen Gründen wirklich gebraucht werden.

Regelungen für Duty-Free-Waren
Spirituosen und Kosmetika aus Duty Free Shops, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal verriegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und -ort festgehalten sind. Diese Verfahren ermöglicht Duty Free Einkäufe auch, wenn die Sicherheitskontrolle erst beim Betreten des Gates stattfindet. Ferner wird damit ein problemloses Umsteigen mit Duty Free Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet.

Parfüms & Spirituosen im Wert von 2 Mio. Euro landen im Müll
Problematischer ist die Situation für Transferfluggäste, die aus Nicht-EU-Staaten einreisen, um von einem europäischen Flughafen aus den Anschlussflug anzutreten. Wer also auf einem Flughafen außerhalb der EU Flüssigkeiten gekauft hat, aber auf einem europäischen Flughafen umsteigt, muss die Waren aus Sicherheitsgründen an den Kontrollstellen zurücklassen. Der Flughafenverband ADV hat ausgerechnet, dass an deutschen Flughäfen deswegen jede Woche hochwertige Parfüms und Spirituosen ungenutzt in den Müll wandern. Allein am Frankfurter Flughafen müssen an Spitzentagen bis zu drei Tonnen Flüssigkeiten eingesammelt werden. Schätzungen des Verbandes zufolge entspricht der Wert der zu entsorgenden Waren wöchentlich etwa 2 Millionen Euro.

Lockerung der Handgepäckregelung für Transferpassagiere
Die EU-Kommission will mit Beschluss vom 31. Juli 2007 die rigide Regelung im Herbst diesen Jahres abschwächen. Umsteigepassagiere sollen in Zukunft ihre außerhalb der EU zollfrei eingekauften Waren wieder transportieren dürfen. Damit soll eine verbraucherfreundliche Balance zwischen den strengen Sicherheitsbestimmungen der EU und anderen Ländern hergestellt werden. Alle Informationen hierzu gibt es unter http://europa.eu.

Größenbeschränkung für Handgepäck verschoben
Ursprünglich hatte die zum 6. November 2006 eingeführte EU-Verordnung vorgesehen, ab 6. Mai 2007 nur noch Handgepäck mit den Maximalmaßen 56 cm x 45 cm x 25 cm zuzulassen. Im April 2007 hat die Europäische Kommission gemeinsam mit den Vertretern der Mitgliedsstaaten allderings beschlossen, die Einführung der Größenbeschränkung des Handgepäcks um ein Jahr zu verschieben, da dies zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen auf den europäischen Flughäfen geführt hätte, berichtet der ADV.

Acht wichtige Antworten zu den neuen EU-Handgepäckregeln gibt www.fliegen-sparen.de.

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