Schwarze Liste unsicherer Airlines

Die Europäische Kommission hat zum 6. Mal die Liste der Fluggesellschaften aktualisiert, denen der Betrieb in der Europäischen Union untersagt ist, berichtet das Europäische Verbraucherzentrum in Wien.

Verbot für Blue Wing und PIA aufgehoben
Mit dieser Aktualisierung hebt die Kommission das Verbot für die surinamische Luftfahrtgesellschaft Blue Wing Airlines sowie die Betriebsbeschränkungen für Pakistan International Airlines (PIA) auf. Nach ihrer Aufnahme in die Liste hatten Blue Wing Airlines und PIA ein Mängelbehebungsprogramm erfolgreich durchgeführt. Die zuständigen Aufsichtsbehörden legten Nachweise vor, dass sie die Maßnahmen der Airlines geprüft hatten und dass diese die festgestellten Probleme dauerhaft lösen, so dass eine Wiederholung der Probleme in Zukunft ausgeschlossen werden kann.

Druck auf Luftfahrtunternehmen steigt
Die Aktualisierung verdeutlicht den ständigen Dialog zwischen der Kommission und einigen Staaten über die Sicherheit ihrer Fluggesellschaften. So wird die Kommission nach der Vorlage von Nachweisen über verbesserte Sicherheitsstandards einige russische Luftfahrtunternehmen, denen die russischen Behörden Betriebsbeschränkungen auferlegt haben, genau beobachten und überprüfen. Mit der Aktualisierung wird zudem der Tatsache Rechnung getragen, dass die Zivilluftfahrtbehörden Indonesiens, Irans, der Ukraine und Angolas Anstrengungen unternommen haben, ihre Aufsichtspflichten im Interesse einer verbesserten Sicherheit verstärkt auszuüben und dazu eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten.

Warten auf Aufhebung des Flugverbotes
Ein besonderes Augenmerk der Aktualisierung galt darüber hinaus den Luftfahrtgesellschaften TAAG Angola Airlines, Mahan Air und Ukrainian Mediterranean Airlines, die die Grundursachen ihrer Sicherheitsprobleme angegangen sind und dabei deutliche Fortschritte erzielt haben. Da in diesen Fällen jedoch noch immer erhebliche Sicherheitsmängel bestehen, sah es die Kommission im Einklang mit dem Flugsicherheitsausschuss als verfrüht an, diese Airlines zum jetzigen Zeitpunkt von der Liste zu streichen.

Acht Fluggesellschaften auf der Schwarzen Liste
Die Schwarze Liste“ enthält daher nun acht einzelne Gesellschaften sowie sämtliche Luftfahrtgesellschaften aus Äquatorialguinea, Indonesien, Kirgisistan, Liberia, Sierra Leone,
Swasiland und der Demokratischen Republik Kongo (mit Ausnahme einer Gesellschaft), denen der Betrieb in der Europäischen Union vollständig untersagt ist. Für drei Airlines gelten Betriebsbeschränkungen für bestimmte Flugzeuge.

Genaue Kontrollen weiter erforderlich
Darüber hinaus werden bei allen genannten Luftfahrtgesellschaften und den von der Liste gestrichenen Airlines auf EU-Flughäfen auch weiterhin vorrangige Vorfeldinspektionen durchgeführt, um die konsequente Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.

Die neue Schwarze Liste (Stand: November 2007) ersetzt die vorangegangene (Stand: September 2007) und kann ab sofort auf der Website der Kommission abgerufen werden.

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