Ryanair: Abmahnung wegen zu hoher Gebühren

Der irische Billigflieger Ryanair hat nach Recherchen von SWR3 erneut überhöhte Gebühren bei Abflügen aus Deutschland berechnet. Das Unternehmen wird deswegen am heutigen Tag, Donnerstag, 28. Februar 2008, von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg abgemahnt.

Seit langem schon steht Ryanair in dem Ruf für viele Einzelleistungen überteuerte Gebühren zu nehmen, discountflieger.de berichtete darüber. Diesmal hat ein Redakteur des SWR herausgefunden, dass bei der Buchung höhere Luftsicherheitsgebühren in Rechnung stellt, als vom Flughafen verlangt werden. Diese Gebühr wird vom Bundesverkehrsministerium für jeden Flughafen individuell festgelegt, ist dann aber für jeden Passagier gleich hoch.

Ryanair bestimmt diese Gebühr aber scheinbar selbst. Obwohl die von Ryanair veranschlagte Gebühr als Bundessteuer ausgewiesen wurde, lag der Satz leicht über der eigentlichen Luftsicherheitsgebühr. Hans-Frieder Schönheit von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg gab dazu an: „Wir mahnen Ryanair ab, weil wir es für eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Praxis halten, Steuern anzugeben, die in dieser Form tatsächlich von Seiten des Gesetzgebers nicht festgelegt sind.“ Wenn Ryanair die berechneten Gebühren nicht auf die vom Ministerium festgelegte Höhe anpasst, können Strafen von bis zu 250.000 Euro erfolgen.

Die überhöhten Gebühren belaufen sich in einigen Fällen nur auf Werte von 0,22 Euro, z.B. beim Flughafen Weeze, beim Flughafen in Karlsruhe sind es aber bereits 1,04 Euro. Am klarsten sind die falschen Angaben im Falle der 1 Cent Tickets, die der Billigflieger gerne in seinen Aktionen bewirbt. Hier sollen nur“ die Steuern und Gebühren gezahlt werden, doch statt den erforderlichen 4,31 Euro in Bremen oder den 4,35 Euro in Frankfurt-Hahn, werden den Passagieren kurzerhand 10 Euro berechnet.

Auch wenn es ärgerlich ist, scheint der Unterschied auf den ersten Blick gering zu sein, doch bei einem jährlichen Passagieraufkommen von über 40 Millionen Passgagieren kann ein geringer Aufschlag im Umsatz eine Menge ausmachen.
Der SWR berichtet weiterhin, dass er bereits vor zwei Jahren auf einen ähnlichen Misstand hingewiesen hatte und daraufhin alle Preise auf die tatsächliche Höhe angepasst wurden.

Damals wurde alles als „Verwaltungsfehler“ abgetan. Weiterhin berichtet der Sender, dass die neuerliche Anfrage zu keiner Reaktion seitens Ryanair geführt hat. Die Preise wurden unkommentiert angepasst und die Bezeichnung der Steuern geändert. Seit wann die überteuerten Steuern erhoben wurden und ob Kunden eine Entschädigung gezahlt wird, wurde nicht mitgeteilt.

Weitere Informationen zu Thema finden sich auch unter www.swr3.de.““

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