Richter entscheiden zugunsten der Preistransparenz

Anbieter von Flügen im Internet müssen sich Wettbewerb und Transparenz gefallen lassen – auch wenn es sich dabei um die Fluggesellschaft selbst handelt. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschieden.

Eine Airline, die ihre Tickets ausschließlich über ihre eigene Website vermarktet sehen wollte, berief sich auf ein virtuelles Hausrecht“. Flugbuchungen über die Webseiten Dritter wollte sie verbieten lassen. In ihren Nutzungsbedingungen drohte sie damit, Tickets, die über solche Drittanbieter gebucht worden waren, nicht anzuerkennen.

Das Gericht wies diese Klage zurück und entschied: Fluggesellschaften dürfen Preissuchmaschinen von der Online-Buchung ihrer Tickets nicht ausschließen, wie die Webseite golem.de berichtet. Darüber hinaus beurteilte das Gericht das Verhalten der Fluggesellschaft sogar als wettbewerbswidrig. Schon der Versuch, die Vermittlung von Flugtickets durch Dritte zu untersagen, verstoße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, entschieden die Frankfurter Richter.

Billigflüge weltweit finden sich hier.““

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