SkyEurope: Forderungen innerhalb von 45 Tagen anmelden

In Bratislava hat das zuständige Gericht für den in die Pleite geflogenen Billigflieger SkyEurope das Konkursverfahren eröffnet, dies wurde im Handelsblatt am 9. September 2009 veröffentlicht.

Wie das Europäische Verbraucher Zentrum berichtet, müssen Passagiere, die von der Pleite des Billigfliegers betroffen sind, ihre Forderungen gegenüber SkyEurope innerhalb von 45 Tagen anmelden, und zwar auch, wenn die Forderungen bereits im Restrukturierungsverfahren angemeldet waren. Noch nicht angemeldete Forderungen können Reisende nachträglich einreichen.

Bei abgesagten Flügen haben Fluggäste Anspruch darauf, dass ihnen der Ticketpreis zurückerstattet wird. Außerdem steht ihnen, abhängig von der Entfernung, eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro gemäß der EU Fluggastrechte Verordnung zu, es sei denn, der Zeitraum zwischen Flugabsage und geplantem Abflugdatum ist länger als 14 Tage.

Des Weiteren können Reisende mögliche Schadenersatzansprüche beispielsweise dann geltend machen, wenn ihnen Kosten bei einer alternativen Beförderung entstanden sind oder Gepäck verspätet ankam bzw. verlorengegangen ist, Verschulden von SkyEurope vorausgesetzt. Alle wichtigen Informationen zum Konkursverfahren und die notwendigen Formulare finden sich unter www.europakonsument.at.

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