Ryanair: Ausweis zwingend erforderlich

Beim Billigflieger Ryanair ist ab Donnerstag, den 1. Oktober 2009, ein Check-In für Flüge nur noch mit einem gültigen, vom jeweiligen Heimatland ausgegebenen Reisepass oder Personalausweis möglich.

Bislang war es in einigen Ländern möglich, mittels eines Führerscheins als Identifizierungsnachweis vor allem für Inlandsflüge von Ryanair einzuchecken. In Zusammenhang mit der Umstellung auf 100 Prozent Web-Check-In ist diese Alternative nicht mehr gegeben.

Reisende, die ohne gültige Ausweispapiere am Flughafen erscheinen, werden – da darauf ausdrücklich im Buchungsvorgang hingewiesen wird und der Kunde vor dem Buchen den Konditionen zustimmen muss – nicht befördert.

Gültige Ausweispapiere in diesem Sinne und von Ryanair akzeptiert sind: Der amtliche Reisepass, die Personalausweise der so genannten EEA-Staaten (=European Economic Aera), der amtliche deutsche Kinderausweis, die italienische „Certificato Di Nascita” mit den Kennzeichnungen “VALIDO PER LESPATRIO bzw. „IL QUESTORE“, ein gültiges UN Refugee Convention Travel Document (lt. § 28 (1) der UN Konvention von 1951) oder ein gültiges Convention Travel Document (lt. § 27 der UN Konvention für Staatenlose von 1954).““

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