Lufthansa: Geld zurück bei Regen

Erneut bietet die Fluggesellschaft Lufthansa ihren Kunden eine Schönwettergarantie. Fluggäste und Sonnenanbeter in Deutschland können beim Kauf eines beliebigen Lufthansa Tickets auf der deutschen Länderseite von lufthansa.com zusätzlich für einen Aufpreis ab 9,90 Euro den Lufthansa Reiseschutz mit Sonnenschein-Garantie gegen regnerisches Wetter erwerben.

Dieser enthält darüber hinaus eine Reiserücktrittsversicherung, eine Reiseabbruchversicherung und eine Gepäckversicherung. Diese Garantie gilt ab sofort erstmals für sämtliche auf lufthansa.com buchbaren Zielorte sowie für alle Reisezeiten.

Falls der von Vielen erhoffte sonnige Aufenthalt durch Niederschläge gestört werden sollte, können 25 Euro Entschädigung pro Regentag und Person die Stimmung aufhellen. Wer während seines Aufenthaltes tatsächlich Pech mit dem Wetter haben sollte, bekommt maximal acht Regentage entschädigt und somit bis zu 200 Euro nach der Rückkehr erstattet.

Nach der Auswahl eines Fluges mit Reiseantritt in Deutschland bekommt jeder Kunde bei Zahlung mit Kreditkarte oder per Lastschrifteinzug zusätzlich die Möglichkeit, die Sonnenschein-Garantie zu buchen.

Die Versicherung wird direkt beim Lufthansa-Kooperationspartner, der Europäischen Reiseversicherung AG (ERV) abgeschlossen, welche das Produkt exklusiv auf der Lufthansa-Website anbietet.

Während der Sunshine-Tarif“ im letzten Jahr für 36 Kurz- und Langstreckenziele angeboten wurde, gilt die optionale Versicherung in diesem Jahr für alle im aktuellen Sommerflugplan aufgeführten Ziele.

Zur Erstattung der Regentage müssen Passagiere bis spätestens vier Wochen nach Rückflug die Buchungsbestätigung ihres Lufthansa-Fluges, die Bordkarten des Hin- und Rückflugs sowie eine Auflistung der Regentage an die Europäische Reiseversicherung AG (ERV) schicken.

Der Versicherer überweist den Betrag nach Prüfung direkt an den Fluggast. Ein Regentag liegt vor, wenn auf der Internetseite wetteronline.de für den Zielort ein Niederschlag von mindestens zehn Millimeter pro Quadratmeter für einen Aufenthaltstag dokumentiert wird.““

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