Zukunft des Airport Weeze gesichert

Der seit sieben Jahren andauernde Rechtsstreit um die Betriebsgenehmigung des Airport Weeze ist beendet. Der Flughafen einigte sich mit dem letzten verbliebenen Kläger gegen die Genehmigung, die niederländische Gemeinde Bergen.

Damit wird die Betriebsgenehmigung des nordrhein – westfälischen Flughafens rechtskräftig. Die Genehmigung hatte die Bezirksregierung Düsseldorf dem damaligen Konversionsprojekt am Niederrhein im Juni 2001 erteilt.

Nach dem Start des zivilen Flugbetriebs im Mai 2003 hatten sechzehn Nachbarn und die Gemeinde Bergen zunächst Einspruch gegen die Genehmigung erhoben und beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen sie geklagt.

Am 3. Januar 2006 entsprach das OVG der Klage und entzog dem Flughafen die flugrechtliche Genehmigung ohne Zulassung der Revision. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Genehmigungsbehörde und des Flughafens verhinderte damals die Rechtswirksamkeit und die drohende Schließung des Airports.

Im Februar 2007 gab das Bundesverwaltungsgericht Leipzig der Nichtzulassungsbeschwerde statt und verwies das Verfahren im Oktober 2008 zur Neuverhandlung an das OVG Münster zurück. Der Genehmigungsbehörde wurde damit ermöglicht, festgestellte Mängel in der Genehmigung nachträglich zu beheben. Die ergänzte Betriebsgenehmigung erteilte die Bezirksregierung Düsseldorf dem Flughafen am 1. Mai 2009.

Abseits der juristischen Verfahren suchte der Flughafen in den letzten zwölf Monaten eine Einigung mit sämtlichen Privatklägern, der Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm sowie der Gemeinde Bergen auf der niederländischen Seite. Mit dem letzten verbliebenen Kläger, der Gemeinde Bergen wurde nun eine Einigung erzielt.

Günstige Flüge weltweit finden sich hier.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar