Reiserecht: Flugtickets nicht nur sechs Monate gültig

Stellen Airlines Fluggutscheine aus, ist eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer auf sechs Monate nicht zulässig. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 4 O 532/08) hervor. Auch weitere Einschränkungen, wie die, dass der Inhaber des Gutscheins die Reise innerhalb eines Jahres antreten müsse und der Gutschein nicht verlängert werden dürfe, gelten nicht.

 

 

Geklagt hatte im betreffenden Fall ein Verbraucherschutzverein gegen eine Airline, die in ihren AGB solche Fristen festgelegt hatte. Nach Ansicht der Richter würden die Kunden dadurch unangemessen benachteiligt. Denn die gesetzliche Verjährungsfrist betrage drei Jahre, demgegenüber biete die Fluggesellschaft nur ein Sechstel davon an.

Da Gutscheine oft nicht am Tag der Ausstellung den Besitzer erreichen würden und die Planung der Reise ebenfalls Zeit brauche, seien solche Fristen nicht gerechtfertigt.(TIP,dec)

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