Flughafen Frankfurt: Streik der Vorfeldlotsen beendet

Der Streik der 200 Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Flughafen wurde gestern beendet.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat nach mündlicher Verhandlung dem eingegangenen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung von Fraport AG und Deutsche Lufthansa AG im Wesentlichen entsprochen und der Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. die weitere Durchführung von Streikmaßnahmen in den Abteilungen Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und/oder Verkehrszentrale der Fraport AG in dem Zeitraum bis Donnerstag, den 1. März 2012, 5.00 Uhr untersagt (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29. Februar 2012 – Aktenzeichen 9 Ga 24/12).

Die zuständige 9. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat zur Begründung ihrer Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, die aktuelle Streikmaßnahme verstoße gegen das Gebot der Friedenspflicht. So sollen mit dem derzeit laufenden Streik unter anderem Forderungen durchgesetzt werden, zu denen sich in einem noch gültigen Tarifvertrag Regelungen finden. Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zum Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.

Bereits mit Urteil vom 28. Februar 2012 – Aktenzeichen 9 Ga 25/12 – hatte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main – 9. Kammer – dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung von Fraport AG, DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und Deutsche Lufthansa AG entsprochen und der Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. untersagt, ihre Mitglieder im Geschäftsbereich Tower am Tower Frankfurt (so genannte „Towerlotsen“) zum Zweck der Unterstützung der streikenden Vorfeldmitarbeiter zu Streiks am Mittwoch, den 29. Februar 2012, von 5.00 Uhr bis 11.00 Uhr aufzurufen und/oder Streiks in dem Bereich durchzuführen. Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig; Berufung ist beim Hessischen Landesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 9 SaGa 212/12 eingelegt. Die Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF) hat laut Medienberichten keine Berufung eingelegt. Der Streik endete daher offiziell am Mittwoch um 15 Uhr.

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