Flugausfall: Auch bei seltenem technischen Defekt Ausgleichszahlung

Fällt ein Flieger wegen eines seltenen technischen Defekts aus, muss die Airline ihren Passagieren dennoch eine Entschädigung wegen erheblicher Verspätung zahlen.

Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt hervor (Az.: 7 S46/11). Im betreffenden Fall hatten Reisende geklagt, deren Flug von Teneriffa nach Frankfurt aufgrund eines seltenen technischen Defekts ausfiel. Nach mehrstündigem Warten mussten sie eine weitere Nacht im Hotel verbringen und konnten erst einen Tag verspätet ihre Heimreise antreten.

Die ihnen deshalb nach Artikel 7 der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 wegen erheblicher Verspätung zustehende Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro wollte die Fluggesellschaft jedoch nicht zahlen, weil durch den seltenen technischen Defekt ein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen habe. Die Richter sahen dies anders: Technische Probleme seien keine außergewöhnlichen Umstände, selbst wenn sie nicht häufig auftreten. Sie rechtfertigten keinen Flugausfall und deshalb hätten die Kläger auch Anspruch auf die Ausgleichszahlung sowie auf die Verzugszinsen. (Quelle: TIPnews)

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