EU aktualisiert Schwarze Liste

Die Europäische Kommission hat die 19. Aktualisierung der europäischen Liste vorgenommen, in der Fluggesellschaften aufgeführt sind, für die aus Sicherheitsgründen ein Flugverbot oder Betriebsbeschränkungen in der Europäischen Union gelten.

Conviasa, eine in Venezuela zugelassene Fluggesellschaft, wurde wegen erheblicher Sicherheitsbedenken neu in die Liste aufgenommen. Im Anschluss an konstruktive Konsultationen haben die libyschen Behörden strenge Maßnahmen für alle in Libyen zugelassenen Fluggesellschaften erlassen, die sie bis mindestens November 2012 vom Flugverkehr in die EU ausschließen.

Um Sicherheitsrisiken zu begegnen, wurde eine Betriebsuntersagung für Conviasa, die in der Bolivarischen Republik Venezuela zugelassen ist, notwendig, weil sich aufgrund von Unfällen und Vorfeldkontrollen auf EU-Flughäfen zahlreiche Sicherheitsbedenken ergeben hatten. Die Sicherheit zweier weiterer venezolanischer Fluggesellschaften, Estellar Latinoamerica und Aerotuy, wurde ebenfalls gründlich überprüft. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden aber keine Maßnahmen für erforderlich erachtet. Die beiden Fluggesellschaften werden jedoch einer verstärkten Überwachung unterzogen.

Schwere Bedenken bestehen hinsichtlich der Sicherheitsaufsicht über Fluggesellschaften, die in Libyen zugelassen sind. Es wurden daher intensive Gespräche mit den Zivilluftfahrtbehörden Libyens und dem libyschen Verkehrsminister geführt. Aufgrund dessen haben die libyschen Zivilluftfahrtbehörden Beschränkungen verfügt, die für alle in Libyen zugelassenen Fluggesellschaften gelten und sie mit sofortiger Wirkung und bis mindestens 22. November 2012 vom Flugverkehr in die EU ausschließen.

Die Kommission kam daher in völliger Übereinstimmung mit dem Flugsicherheitsausschuss zu dem Schluss, dass eine Aufnahme libyscher Fluggesellschaften in die EU-Flugsicherheitsliste nicht erforderlich ist. Die Durchführung der von den libyschen Behörden erlassenen Maßnahmen bleibt jedoch Gegenstand einer genauen Überwachung.

Bei der Aktualisierung der europäischen Flugsicherheitsliste wurde auch der Situation von Fluggesellschaften in Staaten Rechnung getragen, die in früheren Fassungen der Liste aufgeführt waren: Für die Demokratische Republik Kongo wurde Jet Congo Airways hinzugefügt; für Äquatorialguinea wurde Punto Azul hinzugefügt und wurden GETRA, Guinea Airways, UTAGE, Euroguineana de Aviacion y Transportes, General Work Aviacion, Star Equatorial Airlines und EGAMS gestrichen, deren Betrieb nachweislich eingestellt wurde.

Für Indonesien wurden TransNusa Aviation Mandiri, Enggang Air Service, Surya Air, Ersa Eastern Aviation und Matthew Air Nusantara, die neu zugelassen worden waren, hinzugefügt und Megantara gestrichen, deren Betrieb nachweislich eingestellt wurde; für Mauritanien wurde Mauritania Airlines hinzugefügt und Mauritania Airways gestrichen, deren Betrieb nachweislich eingestellt wurde; für die Philippinen wurden Aero Equipment Aviation Inc, AirAsia Philippines, Certeza Infosys Corp., Mid-Sea Express, Southern Air Flight Services, NorthSky Air Inc., Island Helicopter Services hinzugefügt.

Die Kommission ist, laut eigenen Angabenm, fest entschlossen, so weit wie möglich zur besseren Einhaltung der internationalen Sicherheitsnormen beizutragen, und hat zu diesem Zweck die Europäische Agentur für Flugsicherheit beauftragt, in mehreren Staaten technische Hilfsmissionen durchzuführen, um die zuständigen Behörden dort bei der Verbesserung der Sicherheit zu unterstützen.

Die aktualisierte EU-Flugsicherheitsliste sieht ein vollständiges Betriebsverbot in der Europäischen Union für sämtliche Fluggesellschaften (insgesamt 279 namentlich bekannte Unternehmen) aus 21 Staaten vor: Afghanistan, Angola, Äquatorialguinea, Benin, Dschibuti, Gabun (ausgenommen drei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (mit Ausnahme von sechs Fluggesellschaften), Kasachstan (ausgenommen eine Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgistan, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Liberia, Mauretanien, Mosambik, Philippinen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan und Swasiland.

In der Liste sind auch fünf Fluggesellschaften einzeln aufgeführt: Blue Wing Airlines aus Surinam, Meridian Airways aus Ghana, Rollins Air aus Honduras und Silverback Cargo Freighters aus Ruanda sowie Conviasa aus der Bolivarischen Republik Venezuela.

Zudem sind in der Liste elf Gesellschaften aufgeführt, denen der Flugbetrieb in die EU mit Einschränkungen und unter strengen Auflagen gestattet ist: Air Astana aus Kasachstan (wie oben erwähnt), Air Koryo aus der Demokratischen Volksrepublik Korea, Airlift International aus Ghana, Air Service Comores, Afrijet, Gabon Airlines und SN2AG aus Gabun, Iran Air, TAAG Angolan Airlines, Air Madagascar und Jordan Aviation. (Quelle: Europäische Kommission)

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