Vorverlegung des Fluges: Reisende können Schadensersatz fordern

Wird ein Flug um zehn Stunden vorverlegt, können die Reisenden Schadensersatz fordern.

Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (BGH X ZR 76/11). Unter Umständen muss dem Anbieter vor der Flugbuchung eine Abhilfefrist gesetzt werden. Durch das neue Urteil wird Pauschalreisenden das Recht zugesprochen, eigenständig einen termingerechten Rückflug zu organisieren und die Kosten dafür vom Veranstalter zurückzufordern.

Zum Fall: Der Lebensgefährte der Klägerin buchte im Februar 2009 für sich und die Klägerin eine einwöchige Pauschalreise in die Türkei zum Preis von 369 Euro pro Person mit einem Rückflug am 1. Juni 2009 um 16.40 Uhr. Der Rückflug wurde am Vortag auf 5.15 Uhr des 1. Juni 2009 vorverlegt, wozu die Reisenden um 1.25 Uhr am Hotel abgeholt werden sollten. Die Klägerin und ihr Lebensgefährte bemühten sich um einen anderen Rückflug, den sie an dem vorgesehenen Rückflugtag um 14.00 Uhr antraten und selbst bezahlten. Die für die neuen Flügen entstandenen Kosten verlangten sie vom Veranstalter zurück. (Urteil vom 17. April 2012 – X ZR 76/11, Quelle: BGH)

Billigflüge weltweit finden Sie mit dem Gratis-Flug-Preisvergleich auf discountflieger.de

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar