Flüssigkeitsverbot beim Handgepäck gilt weiterhin

Das EU-Flüssigkeitsverbot bleibt auch über den 29. April 2013 hinaus bestehen.

Dass heißt, Flug-Passagiere dürfen auch dann nur Sprays, Gels und Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen, wenn sie sich in maximal 100 Milliliter großen Behältern in einem Plastikbeutel befinden, dies berichtet Travel One. Eigentlich sollte das Verbot aufgehoben werden, aber tatsächlich seien, wie beispielsweise der Flughafenverband ADV berichtet, die Scanner, die nach Aufhebung des Verbots Flüssigkeiten durchleuchten sollen, noch nicht ausgereift. Da die neuen Geräte zudem größer als die alten seien, wären außerdem Umbauten nötig.

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