USA: Passagiere müssen auch bei Überflügen Daten angeben

Reisende mit Zielen in Übersee sollten dringend wichtige Formalitäten der US-amerikanischen Behörden beachten – auch wenn der Zielort außerhalb der USA liegt. Der Deutsche ReiseVerband (DRV) weist auf veränderte Sicherheitsbestimmungen der USA hin, die seit kurzem auch für Flüge nach Kanada, in die Karibik oder nach Mittelamerika gelten. Demnach müssen bestimmte Passagierdaten den US-Sicherheitsbehörden auch dann mitgeteilt werden, wenn Flüge das Hoheitsgebiet der USA nur berühren und dort gar nicht landen. Zu diesen Angaben – den so genannten Secure-Flight-Passagierdaten – gehören:

– der vollständige Name (einschließlich aller im maschinenlesbaren Feld des Reisepasses aufgeführten Vornamen),

– das Geburtsdatum und das Geschlecht.

Ohne Secure-Flight-Passagierdaten kann kein Flugticket ausgestellt werden. Da Buchung und Ticketausstellung meist gleichzeitig erfolgen, sollten diese Daten für alle Reisenden bereits bei Buchung vorliegen – so die Empfehlung des Deutschen ReiseVerbandes. Nur so kann sichergestellt werden, dass Flugtickets rechtzeitig ausgestellt werden können und Buchungen nicht gestrichen werden. Anderenfalls könnte es sein, dass der Kunde kurzfristig ein neues, erheblich teureres Ticket erwerben muss.

Der DRV als Branchenverband der Touristik verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits seit Ende 2010 geltenden Secure-Flight-Regelungen für Flüge in die USA. Damit wollen die US-Behörden die Sicherheit auf internationalen und inneramerikanischen Flügen erhöhen. Die geforderten Angaben müssen frühzeitig vorliegen, damit sie von den Fluggesellschaften vorab an die amerikanische Transportsicherheitsbehörde (TSA) übermittelt und vor Einreise in die USA mit den Fahndungslisten unerwünschter Personen abgeglichen werden können.

Weitere Infos zum Secure-Flight-Programm stehen auf der Website der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde (TSA) unter www.tsa.gov/secureflight zur Verfügung.

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