Was Passagiere bei Gepäckverlust tun sollten

Rund 26 Millionen Gepäckstücke sind im vergangenen Jahr verspätet angekommen oder gar verloren gegangen. Das teilte der Luftfahrtdienstleister SITA mit. Hier sind wichtige Tipps, was bei einem Gepäckverlust zu tun ist.

Gepäckverlust sofort melden
Ist der Koffer verschollen, sollten sich Reisende am Flughafen möglichst umgehend an die Gepäckermittlung – auch „Lost & Found“ genannt – wenden. Dann kommt es im Nachhinein nicht zu Problemen. Die Meldefrist für Verluste beträgt bis zu 21 Tage. Für die Meldung wird das Flugticket benötigt, an dem der Gepäckaufkleber befestigt ist sowie eine genaue Beschreibung des Koffers. Wichtig ist zudem, dass sich Reisende eine schriftliche Bestätigung mit der Referenznummer ihrer Reklamation geben lassen. Bei Auffinden des Gepäcks wird es von der Fluggesellschaft kostenlos an die hinterlegte Adresse geliefert.

Gepäckermittlung via Internet
Die meisten großen Fluggesellschaften wie beispielsweise AirBerlin und Lufthansa benutzen einen globalen Online-Gepäckermittlungsservice. Mit WorldTracer können Flugpassagiere so ihr verlorengegangenes Gepäck verfolgen und sich online den aktuellen Stand ihrer Koffersuche anzeigen lassen.

Auslagen der Fluggesellschaften
Wer am Reiseziel wegen des fehlenden Koffers nichts anzuziehen hat, bekommt von einigen Fluggesellschaften vertretbare Auslagen erstattet. Bei Delta Air Lines stehen Geschädigten 50 US Dollar (ca. 40 Euro) pro Tag zu. Allerdings nur bis zu fünf Tage nach Ankunft. Passagiere von EasyJet erhalten maximal drei Tage lang 25 Britische Pfund (ca. 31 Euro). Bei Air France sind für die dringendsten Ausgaben insgesamt 100 Euro vorgesehen. Außerdem gibt es ein Notfallset mit Toilettenartikeln. Bei Pauschalreisen gelten hingegen andere Regelungen. Die Anzahl der Tage, die der Koffer verschwunden war, führt zum Preisnachlass der gesamten Reise. Der Verlust muss beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

Koffer, die nie wieder auftauchen
Die meisten Koffer tauchen laut SITA spätestens nach zwei Tagen wieder auf. Wer hingegen vergeblich wartet, hat aufgrund des Montrealer Übereinkommens, das in Deutschland seit 2004 gilt, Anspruch auf Kompensation. Die Haftungsobergrenze liegt derzeit bei 1.392 Euro. Maßgeblich für die Höhe der Entschädigung sind die Angaben der Passagiere über den Wert des Kofferinhalts. „Leider sind viele Fluggesellschaften hier weniger kulant und beharren auf einer Liste mit den dazugehörigen Originalkaufbelegen als Nachweis. United Airlines beispielsweise besteht auf Belege ab einem Einkaufswert von 100 US Dollar (ca. 80 Euro). Emirates dagegen verlangt Belege ab 50 US Dollar (ca. 40 Euro) aufwärts“, so Dahlia Preziosa von Fly.com

Auf Nummer sicher gehen
Wem das Risiko eines Kofferverlustes zu groß erscheint, der kann vorbeugen und beispielsweise ein paar Kleidungsstücke im Koffer des Mitreisenden oder im Handgepäck verstauen. Grundsätzlich sollte auf wertvollen Schmuck und teure Kleidung im Gepäck verzichtet werden. Reisende, die Musikinstrumente oder Sportgeräte mit sich führen, können beim Check-In gegen eine Gebühr eine höhere Haftungsobergrenze einfordern oder eine Gepäckversicherung abschließen. Übrigens: Bei manchen Hausratversicherung gehört eine Gepäckversicherung zum Leistungsumfang. (Quelle: Fly.com)

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