EuGH: Neue Reiserechts-Urteile

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei neue Reiserechts-Urteile, die für Flugpassagiere wichtig sind, veröffentlicht.

Es geht um die Themen Entschädigung bei Kofferverlust sowie um die Verjährung von Entschädigungsansprüchen bei annullierten Flügen. Im ersten Urteil (C-410/11) stellt der EuGH fest, dass Reisende im Falle eines Kofferverlustes auch dann Anspruch auf Schadenersatz ihrer Gegenstände haben, wenn sich ihre Gegenstände im Koffer eines mitreisenden Passagiers, der denselben Flug genommen hat, befunden haben.

Die Reisenden müssen hierzu nachweisen, dass sich die Gegenstände in dem Koffer befunden haben. Dabei kann berücksichtigt werden, dass die Passagiere Familienmitglieder sind, ihre Flugscheine zusammen gekauft oder gemeinsam eingecheckt haben.  

Im zweiten Urteil (C-139/11) hat der EuGH bekannt gegeben, dass sich die Verjährung von Ausgleichsansprüchen bei annullierten Flügen (siehe EG-Verordnung Nr 261/2004) nach den nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten bestimmt. In der europäischen Regelung sei keine Bestimmung über die Verjährungsfrist enthalten. Die in den Abkommen von Warschau und Montreal vorgesehene zweijährige Frist sei nicht bindend. (Quelle: EuGH)

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