Flugausfall wegen Erkrankung Pilot: Passagier erhält Ausgleichszahlung

Muss ein Flug storniert werden, weil der Flugkapitän im Ausland einen Kreislaufkollaps erlitten hat und deshalb seinen Dienst nicht antreten kann, erhalten die Passagiere nach geltendem EU-Recht eine Ausgleichszahlung.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt (Az.: 7 S 250/11) hervor. Im vorliegenden Fall wurde der Rückflug des späteren Klägers von Sansibar nach Frankfurt gleich um 24 Stunden verschoben, nachdem der Kapitän des Flugzeugs wegen einem Kreislaufzusammenbruch ausfiel und die Fluggesellschaft eher keinen Ersatz für ihn finden konnte. Die Airline wies die Forderungen des Passagiers nach einer Ausgleichszahlung zurück, weil einer Erkrankung des Piloten im Ausland nicht vorzubeugen sei, somit ein außergewöhnlicher Umstand vorliege und sie deshalb von der Zahlungspflicht befreit sei.

Die Richter schlossen sich dieser Argumentation nicht an. Die Airline habe auch im Ausland einsatzbereite Technik und einsatzfähiges Personal zur Verfügung zu stellen. Deshalb sprachen sie dem Reisenden im Falle des Langstreckenfluges eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro zu. (Quelle: TIP)

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