EU-Kommission: Fluggastrechte sollen ausgebaut werden

Die Europäische Kommission will die Fluggastrechte in Europa weiter ausbauen.

 

So sollen die Fluggesellschaften ausdrücklich dazu verpflichtet werden, Passagiere regelmäßig und so früh wie möglich über die Umstände ihres verspäteten oder annullierten Fluges zu informieren, in jedem Fall spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abflugzeit. Außerdem soll näher definiert werden, wann Fluglinien wegen „außergewöhnlicher Umstände“ keinen Ausgleich zu zahlen brauchen.

 

Die Verspätungsdauer, ab der Passagiere einen Ausgleichsanspruch haben, soll bei allen EU-Flügen und internationalen Kurzstreckenflügen bis zu einer Entfernung von 3.500 Kilometern fünf Stunden betragen. Die Fluggesellschaften sollen dadurch hinreichend Zeit zur Lösung des betreffenden Problems erhalten und dazu bewegt werden, einen Flug durchzuführen anstatt ihn einfach zu annullieren. Die bisherige Spanne von drei Stunden sei laut EU-Kommission meist zu kurz, um Ersatzteile oder eine Ersatzmaschine einzufliegen.

 

Die EU-Kommission fordert außerdem klare Beschwerdeverfahren. Die Fluggesellschaften sollen künftig höchstens eine Woche für eine Eingangsbestätigung und zwei Monate für die formelle Beantwortung der Beschwerde Zeit haben. Darüber hinaus schlägt die Kommission Maßnahmen zur Preistransparenz und für einen besseren Fluggastschutz im Fall der Insolvenz von Fluggesellschaften vor. (Quelle: Europäische Kommission)

 

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