Reiserecht: 6 Übernachtungen sind 7 Urlaubstage

Bei Pauschalreisen dürfen vom Anbieter sowohl der An- als auch der Abreisetag mitgezählt werden.

 

Bereits sechs Übernachtungen am Zielort ergeben dann eine „7-Tage-Reise“. Das hat das Oberlandesgericht Köln festgestellt (Az. 6 W 17/13). So erwartet nach Auffassung der Richter der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher bei einer siebentägigen Reise nicht, dass diese tatsächlich 7 x 24 Stunden andauert.

 

Bei der Fahrt mit der Bahn ist es normal, wenn die Ankunft am Urlaubsort am späten Nachmittag des 1. Tages und die Abreise nach Hause am Morgen des 7. Tages erfolgen. Nicht anders verhält es sich, wenn der Reiseveranstalter optional die Hin- und Rückreise auch per Flugzeug anbietet. Auch in diesem Fall werden die Transfers zu und von den Flughäfen, der Check-In und die reine Flugzeit einen erheblichen Teil des Anreise- bzw. Abreisetages in Anspruch nehmen.

 

Nur bei organisierten Busreisen kann sich die Situation anders darstellen. Hier ist in der Regel keine zeitaufwendige Anfahrt zum Start- und Endpunkt der Reise erforderlich, sondern die Urlauber werden vielmehr zu Hause abgeholt bzw. wieder dort abgesetzt. In diesem Fall muss eine meist schon früh beginnende, als „7-Tage-Reise“ beworbene Fahrt auch tatsächlich eine Woche anzudauern und darf nicht schon fast einen Tag früher enden. (Quelle: Deutsche Anwaltshotline AG)

 

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