Airlines müssen kein Luxushotel bei Flugverspätung stellen

Muss eine Fluggesellschaft wegen einer Verspätung des Fluges eine Übernachtung stellen, braucht das kein Fünf-Sterne-Hotel zu sein, selbst wenn die Reisenden diese Kategorie am Urlaubsort gebucht hatten.

 

Das geht aus einem kürzlich gefällten Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor (Az.: 30 C 1275/12 [71]). Im betreffenden Fall hatte eine Gruppe einen Flug von Dubai nach Frankfurt gebucht. Durch eine beträchtliche Verspätung fand dieser Flug erst am darauf folgenden Tag statt. Das von der Airline daraufhin angebotene Zimmer in einem Hotel, das sich zwei Stunden entfernt vom Flughafen befand, lehnten die Reisenden wegen der Entfernung und der schlechteren Kategorie als der von ihnen ursprünglich gebuchten ab. Sie buchten selbst ein Hotel am Flughafen und forderten die Kosten von der Fluggesellschaft zurück.

 

Diese Forderung wurde vom Gericht zurückgewiesen. Denn die EU-Fluggastrechteverordnung mache über die Unterbringung nur die Angabe, dass sie angemessen sein müsse. Eine nahe gelegene und einfache Unterkunft sei ausreichend. Den Fluggesellschaften sei außerdem nicht zuzumuten die jeweilige von den Fluggästen gebuchte Kategorie in Erfahrung zu bringen und die Übernachtungen dementsprechend zu organisieren. (Quelle: TIP)

 

Billigflüge weltweit finden Sie mit dem Gratis-Flug-Preisvergleich auf discountflieger.de

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar