Amtsgericht Rüsselsheim zu Stornierung von Flügen

Der Teufel steckt oft im Detail – beispielsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Airlines, wenn es um die Stornierung von Flügen geht. Viele Fluggesellschaften schließen dort die Rückerstattung des gezahlten Flugpreises im Falle einer Stornierung pauschal aus.

 

Das ist aber nicht zulässig, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim hervorgeht (Az.: 3 C 119/12 [36]). Im vorliegenden Fall ging es um die Stornierung eines Fluges, den eine Familie von Frankfurt nach Honolulu gebucht hatte. Als sie die Rückzahlung der Ticketpreise verlangte, lehnte die Airline diese jedoch mit dem Hinweis auf ihre AGB ab.

 

Die Richter schlossen sich der Sicht der Kunden an. Zwar könne eine Fluggesellschaft Tickets anbieten, die nicht stornierbar seien. In solchen Fällen stünden den Passagieren auch keine Rückzahlungen zu. Unzulässig sei jedoch die Praxis vieler Airlines, Rückerstattungen im Falle einer Stornierung pauschal auszuschließen. Das sei für die Kunden bei der Buchung nicht klar ersichtlich gewesen. Fluggesellschaften dürfen demnach nur die ihnen tatsächlich anfallenden Kosten bei der jeweiligen Stornierung einbehalten. (Quelle: TIP)

 

Günstige Flüge findet der Flug-Preisvergleich auf discountflieger.de

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar