Oberlandesgericht Frankfurt: Fluggast-Entschädigung aufgrund von Sicherheitskontrollen

Mit einem Urteil vom 12.8.2013 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) einem Reisenden, der aufgrund einer länger andauernden Sicherheitskontrolle am Flughafen Frankfurt seinen Flug nicht mehr erreichte, eine Entschädigung zugesprochen und damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts bestätigt.

 

Der Kläger wollte laut OLG im Juli 2011 vom Flughafen Frankfurt aus einen Flug antreten, der um 4:20 Uhr starten sollte. Im Sicherheitskontrollbereich wurde der Kläger aufgehalten, weil der Verdacht entstanden war, in seinem als Handgepäck mitgeführten Rucksack könnten sich gefährliche Gegenstände befinden. Daraufhin wurde von der Bundespolizei ein Entschärfertrupp informiert, der um diese Uhrzeit nur eine Rufbereitschaft unterhält, weshalb es rund drei Stunden dauerte, bis die Personen der Entschärfertruppe die erforderlichen Überprüfungsmaßnahmen vor Ort durchführen konnten. Hierbei konnte der Verdacht, dass sich im Rucksack des Klägers gefährliche Gegenstände befanden, entkräftet werden. In der Zwischenzeit war allerdings das Flugzeug, das der Kläger erreichen wollte, abgeflogen. Der Kläger buchte deshalb für sich und seinen Reisebegleiter Tickets für einen anderen Flug. Die hierfür aufgewandten Kosten in Höhe von 911,98 Euro sind Gegenstand der Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland als Dienstherrin der Bundespolizei.

 

Das in erster Instanz angerufene Landgericht gab der Klage statt, im Wesentlichen mit der Begründung, der Bundesrepublik sei ein Organisationsverschulden zur Last zu legen, denn sie hätte dafür Sorge tragen müssen, dass die Überprüfung verdächtigen Gepäcks auch in der Nachtzeit schneller vonstatten gehen könne. Weitere Informationen finden sich unter olg-frankfurt.justiz.hessen.de

 

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