EU-Kommission aktualisiert „schwarze Liste“ von Fluggesellschaften

Die Europäische Kommission hat die europäische Liste von Fluggesellschaften, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, aktualisiert. Unter anderem haben alle nepalesischen Airlines ein Betriebsverbot für den Luftraum der EU erhalten.

 

Durch die neue Liste, die auf der Website der Kommission eingesehen werden kann, wird die Liste vom Juli 2013 aktualisiert und ersetzt.

 

Aufgrund von Sicherheitsinformationen aus verschiedenen Quellen sowie nach Anhörung der nepalesischen Luftfahrtbehörden und einer Reihe nepalesischer Fluggesellschaften hat die Kommission beschlossen, alle Luftfahrtunternehmen aus Nepal im Luftraum der EU mit einem Betriebsverbot zu belegen. Aufgrund des Betriebsverbots dürfen nepalesische Fluggesellschaften keine Flüge in EU-Länder oder innerhalb der Europäischen Union mehr durchführen. Zudem müssen europäische Betreiber und Reisebüros Reisende aus Europa über das Betriebsverbot unterrichten, und diese können eine Rückvergütung verlangen, wenn sie im Rahmen einer Reise nach Nepal einen Flug bei einer nepalesischen Fluggesellschaft gebucht haben und diesen nicht mehr nutzen möchten.

 

Darüber hinaus fanden Konsultationen mit den Zivilluftfahrtbehörden Libyens statt. Der EU-Flugsicherheitsausschuss stellte weitere Fortschritte fest, vereinbarte jedoch mit den libyschen Zivilluftfahrtbehörden, dass die freiwillige Beschränkung, keine Flüge in die EU anzubieten, weiterhin aufrechterhalten werden sollte. Diese Beschränkung wird seit der libyschen Revolution auf alle dort zugelassenen Luftfahrtunternehmen angewandt. Die Durchführung dieser Maßnahmen wird weiterhin intensiv von der Kommission und dem EU-Flugsicherheitsausschuss überwacht werden.

 

Zudem ergaben sich Änderungen an der EU-Flugsicherheitsliste durch die Streichung von Luftfahrtunternehmen, die nicht mehr bestehen, und die Hinzufügung kürzlich gegründeter Luftfahrtunternehmen in einigen Ländern, für die Betriebsverbote gelten (Kirgisistan, Kasachstan, Indonesien und Mosambik).

 

297 Luftfahrtunternehmen dürfen nicht in die EU fliegen
Mit der aktualisierten EU-Flugsicherheitsliste wird allen 295 in den folgenden 21 Staaten zugelassenen Luftfahrtunternehmen der Betrieb im Luftraum der EU vollständig untersagt: Afghanistan, Angola, Benin, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Gabun (mit Ausnahme von drei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (ausgenommen fünf Fluggesellschaften), Kasachstan (mit Ausnahme einer Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisistan, Liberia, Mosambik, Nepal, Philippinen (mit Ausnahme einer Fluggesellschaft), Sierra Leone, São Tomé und Príncipe, Sudan, Swasiland und Sambia. Zudem werden zwei Fluggesellschaften – Blue Wing Airlines aus Suriname und Meridian Airways aus Ghana – einzeln aufgeführt, sodass insgesamt 297 Luftfahrtunternehmen betroffen sind.

 

Die Liste enthält darüber hinaus zehn Fluggesellschaften, die Betriebsbeschränkungen unterliegen und somit nur unter strengen Auflagen Flüge in die EU anbieten dürfen: Air Astana (Kasachstan), Afrijet, Gabon Airlines und SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratischen Volksrepublik Korea), Airlift International (Ghana), Air Service Comores von den Komoren, Iran Air, TAAG Angolan Airlines (Angola) und Air Madagascar. Hier geht es zur „Schwarzen Liste“. Mehr Informationen finden sich auf http://ec.europa.eu

 

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