EuGH-Urteil: Airlines dürfen Gepäckgebühren erheben

Die Praxis von (Billig-) Airlines, Zuschläge für die Gepäckbeförderung zu verlangen, erklärte der Europäische Gerichtshof für rechtens.

 

Gepäckgebühren können ein zu einem vermeintlichen Spottpreis erworbenes Flugticket erheblich verteuern. Doch diese Zusatzkosten seien laut dem EuGH nicht unvermeidbar und vorhersehbar und daher rechtens. Allerdings darf das Handgepäck als „unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Fluggästen“ keine Zusatzkosten verursachen.

 

Damit verteidigte der EuGH das Geschäftsmodell von Low-Cost-Fluggesellschaften, die Flüge zu extrem niedrigen Preisen anbieten, jedoch für Leistungen wie Gepäckbeförderung oder Bordverpflegung saftige Zuschläge verlangen. Im konkreten Fall ging es um Gepäckgebühren des spanischen Billigfliegers Vueling: Die spanischen Rechtsvorschriften untersagten es den Fluggesellschaften, Gepäckgebühren zu erheben. Diese Regelung sei nicht mit Eu-Recht vereinbar, so das Urteil des EuGH.

 

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