Germanwings: Gericht verbietet teure Rücklastschrift

Der Billigflieger Germanwings darf seinen Kunden nicht mehr 50 Euro für eine Rücklastschrift berechnen, wenn eine Abbuchung mangels gedecktem Konto fehlschlägt. Mit der Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 8. August 2007 wurde einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen zugestimmt. Fünf bis zehn Euro seien üblich, erklärte die Verbraucherzentrale.

Germanwings hatte die teure Pauschale mit dem hohen manuellen Aufwand“, den die Rückbuchung nach sich ziehe, begründet. Die in die 50 Euro eingerechneten Personalkosten seien „nicht ersatzfähig“, so das Landgericht. Der Aufwand diene letztlich der „Durchsetzung der Ansprüche des Billigfliegers“. Daher sei die Pauschale als unwirksam anzusehen.

Die Verbraucherzentrale rät, nur bei einem ausreichend gedeckten Konto per Lastschrift zu zahlen. Platzt die Abbuchung, müsse der Kunde die Mehrkosten tragen – allerdings nur in angemessener Höhe.
„“

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar