Reiserecht: Griechenlandreisen stornieren?

Noch immer brennt es an vielen Stellen in Griechenland. Insgesamt sind die Löschmannschaften mit der Bekämpfung von etwa dreißig Feuerfronten beschäftigt. Zahlreiche Urlauber sind verunsichert. Das Europäische Verbraucherzentrum des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) informiert besorgte Reisende, ob sie in dieser Situation von einer gebuchten Reise kostenlos zurücktreten können.

Höhere Gewalt“ oder „allgemeines Lebensrisiko“?
Waldbrände wie sie derzeit auf dem Peloponnes wüten sind nach Ansicht des VKI nicht dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen, sondern ein Fall „höherer Gewalt“. In diesem Fall besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht (wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage aufgrund höherer Gewalt) wenn eine Gefahr – auch im Lichte seriöser Medienberichte – so hoch erscheint, dass ein Durchschnittsreisender die Reise nicht antreten würde. Diese Brände sind nach Ansicht des VKI nicht dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen.

Eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums ist ein klares Indiz für eine solche Gefahr und rechtfertigt einen kostenlosen Rücktritt jedenfalls. Entgegen der Ansicht der Reiseveranstalter hat der OGH aber auch ausgesprochen, dass, wenn eine solche Gefahr im Lichte seriöser Medienberichte als gegeben erscheint, ein Rücktritt auch ohne offizielle Reisewarnung möglich sein muss.

Unkenntnis der Gefahrenlage
Voraussetzung für eine kostenlosen Rücktritt ist außerdem die Unkenntnis der Gefahrenlage bei Buchung der Reise. Wer daher bei der Buchung bereits Kenntnis von Waldbränden in der Nähe der Urlaubsdestination hat, kann sich nicht auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen! Urlauber, deren Abreise noch weiter in der Zukunft liegt, sollten zunächst abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt. Zu beachten ist jedoch, dass eine fällige Stornogebühr umso geringer ist, je länger es noch bis zur Abreise dauert.

Der OGH billigt den Reiseveranstaltern zu, dass er einem Wunsch nach einem kostenlosen Rücktritt ein Angebot auf eine zumutbare (und kostenlose) Umbuchung entgegenhält. Gibt es nicht gute Gründe, die Umbuchung abzulehnen (dies sollte schriftlich dokumentiert werden), dann muss diese akzeptiert werden. Will man das nicht, dann ist die Stornogebühr zu bezahlen.

Vorzeitige Rückreise
Ist der weitere Aufenthalt nicht mehr vertragskonform möglich, weil etwa der Brand nicht gelöscht werden kann, das Hotel zerstört wurde oder die Rauchgase nicht abnehmen, und muss aus diesem Grund die Reise vorzeitig abgebrochen werden, dann besteht gegenüber dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Rückzahlung des – nach Tagen berechneten – anteiligen Reisepreises. Kein Anspruch besteht jedoch auf Schadenersatz (z.B. entgangene Urlaubsfreude, Mehrkosten für einen vorzeitigen Rückflug etc.) weil den Reiseveranstalter an der Umweltsituation kein Verschulden trifft.

Ein Recht auf vorzeitigen Abbruch der Reise gegen Preisersatz besteht jedoch nicht, wenn der Urlaub vertragskonform fortgesetzt werden kann, weil keine Gefahr mehr besteht. Hier kommen allenfalls Preisminderungsansprüche aus dem Titel der Gewährleistung für die Zeit in Betracht, in der der Urlaub wegen des Feuers nicht in der gebuchten Form verbracht werden konnte.

Informationen des Auswärtigen Amtes
Das Auswärtige Amt meldet aktuell unter www.auswaertigesamt.de: „Wegen der zahlreichen, teilweise verheerenden Waldbrände in Griechenland hat die griechische Regierung den Notstand ausgerufen. Derzeit akute Hauptbrandherde konzentrieren sich auf Süd- bzw. Zentraleuböa, innerer Peloponnes (Arkadien) sowie Westpeloponnes (Gegend um Olympia). Die Brände in den touristischen Gebieten des Peloponnes (Mani, Südmessinien) hingegen sind – wenn auch noch nicht vollständig gelöscht – zumindest kontrollierbar. Reisende werden gebeten, die Medien aufmerksam zu verfolgen und ggfs. Lageinformationen direkt bei den örtlichen Polizeistellen einzuholen oder – bei gebuchten Reisen – sich mit ihrem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen.

Im Bereich Recht des VKI gibt auf der Website www.verbraucherrecht.at weitere Tipps und Ratschläge. Informationen gibt es außerdem unter www.europakonsument.at.
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