EU-Parlament lehnt Flüssigkeitsregel ab

Das Europäische Parlament hat die EU-Kommission gestern aufgefordert, die Verordnung zum Mitführen von Flüssigkeiten im Flugzeug dringend zu überprüfen und, falls keine weiteren entscheidenden Tatsachen angeführt werden, abzulehnen. In einer am 5. September 2007 angenommenen Entschließung zeigen sich die Abgeordneten besorgt darüber, dass die durch die Verordnung hervorgerufenen Kosten unter Umständen nicht im Verhältnis zu dem Mehrwert stehen, der durch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen erreicht werden soll.

Die derzeit geltende Verordnung erlaubt die Mitnahme von höchstens 100 ml Flüssigkeiten an Bord. Das EP unterstützt alle Sicherheitsmaßnahmen zur Vorbeugung gegen Terroranschläge in der Luftfahrt – ein hohes Sicherheitsniveau sei erforderlich. Allerdings müssten diese Maßnahmen in realistischer Weise“ darauf ausgerichtet sein, das Risiko möglichst gering zu halten. Zudem dürften die Sicherheitsmaßnahmen „nicht unverhältnismäßig“ sein.

Mehrkosten, Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen
Mit Blick auf die Flüssigkeitsverordnung argumentieren die Abgeordneten, diese verursache Mehrkosten sowohl für Flughäfen und Betreiber als auch für Flugpassagiere durch die Beschlagnahmung von privatem Eigentum. Aufgrund der Verordnung seien die Passagiere, vor allem Transitpassagiere, „beträchtlichen Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen“ ausgesetzt.

Das Parlament verlangt von der EU-Kommission daher, die Flüssigkeitsverordnung „dringend einer Überprüfung zu unterziehen und – falls keine weiteren entscheidenden Tatsachen angeführt werden – abzulehnen“. 382 Abgeordnete stimmten für einen entsprechenden Antrag, 298 dagegen, 15 enthielten sich der Stimme.

Darüber hinaus fordert das Parlament die EU-Kommission auf, den Wortlaut der Verbote und Einschränkungen, die auf die Bürger angewendet werden können, sowie die Liste der Ausnahmen davon und die Gründe für die Maßnahme zu veröffentlichen und ihnen zugänglich zu machen.

Weitere Informationen gibt es unter http://www.europarl.de.““

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