Emissionsabhängige Flughafenentgelte

Die Flughäfen Frankfurt und München werden für eine dreijährige Testphase eine emissionsabhängige Komponente bei den Start- und Landeentgelten einführen. Das von der Initiative „Luftverkehr für Deutschland“ in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entwickelte Pilotprojekt sieht vor, dass alle Airlines, die Frankfurt und München anfliegen, vom 1. Januar 2008 an drei Euro je Kilogramm emittiertem Stickoxid (NOx) zahlen.

„Wir erzielen mit den emissionsabhängigen Flughafenentgelten zwei Effekte“, sagt Dr. Michael Kerkloh, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen München GmbH: „Wir geben den Fluggesellschaften einen Anreiz, Flugzeuge mit möglichst geringen NOx-Emissionen einzusetzen und den Herstellern ein langfristiges Signal, technologische Innovationen voranzutreiben“.

Die Flughäfen erhalten durch die Maßnahme keine zusätzlichen Einnahmen. Die Mehraufwendungen der Fluggesellschaften für das emissionsabhängige Entgelt werden durch eine entsprechende Absenkung der so genannten „fixen“ Abgaben ausgeglichen, die vom Abfluggewicht (MTOM – Maximum Take-Off Mass) des jeweils eingesetzten Flugzeugtyps abhängen.

„Es wäre kontraproduktiv, mit zusätzlichen Abgaben die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland zu schwächen. Ökologisch wirksam ist es aber, das Instrumentarium zu erweitern, um mit ökonomischen Anreizen die Umweltbilanz zu verbessern“, hebt Dr. Wilhelm Bender, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, hervor.

Mit der Einführung emissionsabhängiger Flughafenentgelte leistet die Luftfahrtbranche einen weiteren aktiven Beitrag zum Schutz der Umwelt, der sowohl von der Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen als auch dem Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften unterstützt wird.

Die Initiative „Luftverkehr für Deutschland“ ist davon überzeugt, dass die neue Entgeltregelung mit ihrer emissionsabhängigen Komponente geeignet ist, einerseits eine gezielte ökologische Signalwirkung zu entfalten und andererseits Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Luftverkehrsstandortes Deutschland wie Ticketsteuern oder Entwicklungshilfeabgaben für Flugpassagiere zu vermeiden.

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