Irreführende Flugangebote im Internet

Vom 24. bis 28. September 2007 überprüfte die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden aus 15 EU-Ländern (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Litauen, Malta, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden, Zypern und Norwegen) über 400 Internetauftritte etablierter Fluggesellschaften in Europa – Billigflieger wie andere Internetanbieter von Flugtickets – auf irreführende Werbeaussagen und unlautere Praktiken beim Onlineverkauf von Flugtickets, discountflieger.de berichtete.

Für deutsche Passagiere ist die Untersuchung damit nur bedingt aussagekräftig. Denn die wichtigsten Lowcost-Märkte haben die Brüsseler ausgelassen. Deutsche und britische Websites wurden nicht untersucht. In Deutschland hat die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg schon im vergangenen Jahr etliche Fluggesellschaften, darunter LTU, Germanwings und HLX, wegen unklarer Preisangaben abgemahnt und Unterlassungserklärungen gefordert, meldet Travel One.

Jetzt liegt die offizielle Studie der EU-Kommission vor. Das zentrale Ergebnis: Über die Hälfte aller Flugticketangebote im Internet sind irreführend. Dies gilt insbesondere in Bezug auf eindeutige Preisabgaben, faire Vertragsbedingungen und Verständlichkeit der Konditionen.

EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva erklärte: „Die Verbraucher haben überall – ob in Brüssel, Barcelona, München oder in Manchester – Anspruch auf klare und faire Preise und auf Schutz vor bösen Über­raschungen im Kleingedruckten von Verträgen. Wir haben festgestellt, dass die europäischen Verbrau­cherinnen und Verbraucher von rund 50 Prozent der Ticketangebote im Internet enttäuscht sind. Die heute veröffentlichten Zahlen zeigen, dass in der Branche ein ganz erheb­liches Problem besteht. Diese Frage ist von europäischer Tragweite und erfordert daher ein europaweites Handeln. Ich ermahne die Unternehmen nachdrücklich, umgehend ihre Hausaufgaben zu machen. Nach Ablauf der Frist im Januar werde ich nicht zögern, weitere Schritte zu unternehmen und gegebenenfalls die Unternehmen an den Pranger zu stellen, die immer noch gegen die Vorschriften verstoßen.“ Die Namen der gerügten Ticketverkäufer und Airlines werden erst nach Ablauf der Frist veröffentlicht.

Die Untersuchung konzentrierte sich insbesondere auf:

– Eindeutige Preisangaben: Der Gesamtpreis sollte von vornherein deutlich angegeben werden, d. h. zusätzliche Kosten – etwa Steuern, Buchungs- und Kreditkartengebühren – sollten gleich zu Beginn und nicht erst im weiteren Verlauf des Buchungsvorganges erkennbar sein.

– Verfügbarkeit: Alle Bedingungen eines Angebots, insbesondere dessen beschränkte Verfügbarkeit, sollten klar und deutlich genannt werden. Günstige Preise und Sonderangebote dienen oft dazu, Verbraucher in den Buchungsvorgang „hineinzulocken“, obwohl es in Wirklichkeit nur sehr wenige Sitzplätze zu den angebotenen Bedingungen gibt.

– Faire Vertragsbedingungen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten leicht auffindbar, verständlich und fair sein. Als unlauter gilt es zum Beispiel, wenn das Angebot an eine Pflichtversicherung gekoppelt ist oder wenn sich die Verbraucher ausdrücklich gegen (anstatt für) den Abschluss einer Versicherung entscheiden müssen. Die Vertragsbedingungen müssen in der Sprache der Verbraucher verfügbar sein.

Weitere Informationen gibt es unter http://europa.eu.

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