EU stoppt Regelung zur Begrenzung der Handgepäckgröße

Die Europäische Kommission hat am 13.12.2007 gemeinsam mit Vertretern der Mitgliedstaaten beschlossen, die geplante Einführung einer Größenbeschränkung des Handgepäcks aufzuheben. Sie reagiert damit auf die Ergebnisse einer Studie, die den Sicherheitsgewinn dieser Regelung untersucht hat.

Ursprünglich hatte die zum 6. November 2006 eingeführte EU-Verordnung, die eine Beschränkung bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck regelt, vorgesehen, zusätzlich ab 6. Mai 2007 nur noch Handgepäck mit den Maximalmaßen 56 cm x 45 cm x 25 cm zuzulassen. Die Umsetzung dieser Regelung wurde auf Drängen der europäischen Luftverkehrsindustrie bereits im April diesen Jahres um ein Jahr verschoben. Zusätzlich wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die das durch größere Gepäckstücke möglicherweise ausgehende Risiko untersuchen sollte.

„Die deutschen Flughäfen danken der Europäischen Kommission, die zusätzliche Sicherheitsregelung zurück zu nehmen“, sagt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV. „Es war der richtige Weg, die Größenbeschränkung des Handgepäcks zunächst durch Luftsicherheitsexperten im Rahmen einer Risikoanalyse auf ihren Nutzen hin zu untersuchen. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Gepäckgröße nahezu keinen Einfluss auf die Sicherheit hat.“

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