Flugpreiswerbung: Landgericht Frankfurt untersagt fehlende Endpreisangabe

Die Wettbewerbszentrale setzt sich schon seit geraumer Zeit dafür ein, dass in der Preiswerbung für Flugreisen eine klare Endpreiswerbung zu erfolgen hat, die sämtliche obligatorischen Preisbestandteile umfasst, discountflieger.de berichtete. In der Vergangenheit hatten Gerichte fehlende Endpreisangaben oftmals als wettbewerbsrechtlich nicht verfolgbare Bagatelle eingestuft. Die Wettbewerbszentrale sieht sich nunmehr durch ein erst jetzt vorliegendes Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. bestätigt (Urteil vom 31.10.2007, Az. 3-08 O 82/07, nicht rechtskräftig).

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagte das Gericht der niederländischen Fluggesellschaft KLM eine Zeitungswerbung vom Februar 2007. Darin hatte diese Preise für diverse Flugreisen genannt, ohne die gleichzeitig erhobene „Ticket Service Charge“ für Buchungen über das eigene Internetportal in die Preise einzubeziehen. Das Gericht sieht hierin einen klaren Verstoß gegen das sich aus der Preisangabenverordnung ergebende Gebot, in der Preiswerbung gegenüber dem Verbraucher Endpreise anzugeben.

„Das Urteil schafft Rechtsklarheit und Gleichheit im Wettbewerb, nachdem die überwiegende Zahl der Fluggesellschaften schon seit geraumer Zeit mit Inklusivpreisen wirbt“, so Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit, Tourismusexperte und stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale. „Das Urteil macht ferner Schluss mit dem Argument, bei der beanstandeten Regelverletzung handele es sich lediglich um eine wettbewerbsrechtlich unerhebliche Bagatelle. Denn durch die fehlende Einbeziehung der „Ticket Service Charge“ von 5 € konnte ein auf den ersten Blick optisch günstigerer Preis als tatsächlich buchbar dargestellt werden.“, so Schönheit weiter.

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unter-stützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht – durch.

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